Zusammenveranlagung - Ehepartner im Ausland

Hallo,

Man denke sich folgende Situation.

Der Ehemann arbeitet in Deutschland ist unbeschränkt steuerpflichtig. Die Frau studiert im europäischen Ausland, wo sie sich überwiegend aufhält. Sie hat neben einem kleinen Stipendium keine weiteren Einnahmen.

  1. Frage: Können beide zusammen veranlagt werden?

  2. Frage: Auf welche Art können Ausgaben für die Wohnung im Ausland und Reisekosten steuerlich zum Ansatz gebracht werden? Sind das Werbungskosten oder Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung?

Viele Grüße, suiram.

  1. Ja
  2. Sonderausgaben