Folgender Sachverhalt:
Eine Frau hat sich Mitte 2011 von Ihrem Mann getrennt.
Sie ist in Ihr Heimatland Frankreich zurückgegangen und ihr Ehemann hat keinen Kontakt mehr zu Ihr.
Steuerrechtlich gesehen ist er berechtigt für das Jahr 2011, die für ihn wesentlich günstigere Zusammenveranlagung zu beantragen, nur bekommt er die Unterschrift dafür von seiner Ex-Frau nicht.
Sie hatte keinerlei Einkünfte in 2011 und hat keine eigene Steuererklärung in Deutschland abgegeben.
Kann das Finanzamt den Antrag des Ehemannes auf Zusammenveranlagung auch ohne die Unterschrift seiner Ex-Frau akzeptieren?
Es geht für ihn um eine Steuernachzahlung in Höhe von ca. 3000 Euro.
Vielen Dank im Voraus für Informationen und Ratschläge.
Hallo Grußloser,
Kann das Finanzamt den Antrag des Ehemannes auf
Zusammenveranlagung auch ohne die Unterschrift seiner Ex-Frau
akzeptieren?
Schau dir mal Elster-Online an und wie das mit den Unterschriften dort aussieht 
Ich kenne einen Fall wo sich die Eheleute auch trennten und die Frau vorher schriftlich zugesichert hat dass im Trennungsjahr noch die Zusammenveranlagung durchgeführt werden kann. Ehemann hat die Erklärung über „Elster-Online“ durchgeführt; so war er nicht mal auf eine Unterschrift der Ehefrau angewiesen.
Natürlich sollte man sich sicher sein dass der Schuss nicht nach hinten losgeht. Von daher: alle Angaben ohne Gewähr
LG