Zusammenveranlagung Lohnsteuer

Hallo,

nehmen wir an, ein Ehepaar hat die Steuerklassen 3 und 5. Der Mann (Stkl 3) zahlt keine Steuern, die Frau (Stkl. 5) zahlt für einen Monat steuern. Die anderen Monate im Jahr arbeitet sie nicht, sondern ist in Mutterschutz bzw. Elternzeit.

Kann das Ehepaar für das Jahr 2011 eine gemeinsame Steuererklärung machen? Und kann der Mann dort z.B. seine Aufwendungen für seinen Arbeitsplatz oder Fahrtkosten angeben oder wird der Mann außen vor gelassen, weil er selbst keine Steuern zahlen musste?

nehmen wir an, ein Ehepaar hat die Steuerklassen 3 und 5. Der
Mann (Stkl 3) zahlt keine Steuern, die Frau (Stkl. 5) zahlt
für einen Monat Steuern. Die anderen Monate im Jahr arbeitet
sie nicht, sondern ist in Mutterschutz bzw. Elternzeit.

Kann das Ehepaar für das Jahr 2011 eine gemeinsame
Steuererklärung machen?

Ja, wenn die Bedingungen für die Zusammenveranlagung gegeben sind:

  • unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind beide
  • sie sind verheiratet
  • sie leben nicht dauernd getrennt voneinander.

Und kann der Mann dort z.B. seine
Aufwendungen für seinen Arbeitsplatz oder Fahrtkosten angeben?

Ja sicher!

Mit freundlichen Grüßen

Ronald