Zusammenveranlagung sinvoll?

Hallo,

cih habe folgendes Problem: Ich war im Jahr 2002 im Ausland beschäftigt, jedoch immer noch in Deutschland gemeldet. Mein Mann war die gesmate Zeit in Deutschland angestellt.
Ist es sinnvoll eine Zusammenveranlagung abzugeben und muss ich meine Einkünfte aus dem Ausland hier in Deutschland angeben? Wenn nicht zähle ich dann in Deutschland so als hätte ich gar kein Einkommen Hausfrau oder sowas?
Bitte helft mir, ich blick da nicht mehr durch.

Danke.

Franziska

Hallo Franziska,

in diesem Fall muss wirklich genau gerechnet werden, ob die Zusammenveranlagung günstiger ist als die getrennt Veranlagung.
Wenn ihr die Zusammenveranlagung wählt, werden deine Einkünfte aus dem Ausland unter dem Progressionsvorbehalt mit „versteuert“.
Bei der getrennten Veranlagung zählt dein Mann allerdings wie ein Lediger.
Eine pauschale Antwort ist nicht möglich.

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Peter,

was genau bedeuted der Progessionsvorbehalt. Ich habe doch im Ausland schon Steuern bezahlt.

Gruss

Franziska

was genau bedeuted der Progessionsvorbehalt. Ich habe doch im
Ausland schon Steuern bezahlt.

hi,

der steuersatz für die stpfl. einkünfte wird angepasst.
verkürzt folgendes schema:

stpfl. einkünfte

  • sonderausgaben …
    =einkommen
    -kinderfreibetr. …
    = zu verst. einkommen (real)

hierzu werden nun die stfr. eink. zugerechnet
= zu verst. einkommen (fiktiv)

aus diesem fiktivem zvE ergibt sich eine steuer x und ein durchschnittsteuersatz in %

dieser satz wird nun auf das reale zvE angewandt.

mit zahlen erklärt sich das naürlich leichter. sinn, nur weil teilweise stfr. einkünfte vorliegen, sollen die stpfl. nicht noch durch einen geringeren steuersatz (proressiver steuertarif in deutschland) begünstigt werden.

gruss vom

showbee

Dass du im Ausland schon Steuern gezahlt hast, ist dabei nicht wichtig, in Deutschland würde deine Einkünfte aus dem Ausland (Einnahmen abzüglich Werbungskosten) unter dem Progressionsvorbehalt fallen, also:
Der Steuersatz, den dein Mann zahlen müsste, erhöht sich um deine Einkünfte, so dass der jetzt höhere Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen deines Mannes zu zahlen ist.
Es muss wirklich durchgerechnet werden, was günstiger ist.

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]