Hallo,
habe jetzt schon, gefühlt, das „halbe“ Internet abgesucht aber auf folgenden Sachverhalt noch nicht einmal annähernd eine Antwort gefunden. Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen.
Ein Paar welches in zwei verschiedenen EU-Ländern lebt, arbeitet (und bei jeweils dort ansässigen Arbeitgebern beschäftigt ist) und dort jeweils eine Wohnstätte besitzt, heiratet. Beide sind Deutsche. Einer der Ehegatten, wohnhaft in Deutschland, kann, aufgrund seiner Arbeit, diese jeweils für eine gewisse Zeit im jeweiligen „Ausland“ nachgehen (mit Duldung des Arbeitgebers), muß aber nach einer bestimmten Zeit immer wieder für Kundenbetreuung nach Deutschland zurückkehren. Diese Zeit beträgt ca. 50% seiner normalen Arbeitszeit. Während des Aufenthaltes wird eine der beiden Wohnstätten zum Aufenthalt benutzt.
Daher die Frage:
Ist bei einer solchen Konstellation
a) eine steuerliche Zusammenveranlagung in Deutschland möglich und
b) sind, wenn dies nicht möglich ist, Kriterien für eine doppelte Haushaltsführung für den Ehemann in Deutschland gegeben?
Alles was ich gefunden habe, bezieht sich auf Deutschland bzw. Ehegatten in Arbeitsverhältnissen in Deutschland - aber nicht in zwei verschiedenen EU-Staaten. Wohlgemerkt, die „Arbeitsstätte“ ist immer noch in Deutschland, obwohl der Aufenthalt im EU-Ausland stattfindet.
Bin für jede Antwort dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Verrissen