Zusammenveranlagung wenn Partner bei den Vereinten Nationen arbeitet

Hallo,

Mein Verlobter arbeitet bei den Vereinten Nationen und ist von der Zahlung von Einkommenssteuern befreit. Wir heiraten bald und wollen prüfen, ob wir nach der Eheschließung eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abgeben können. Darf ich in Steuerklasse 3 wechseln, während sie ihre Steuerbefreiung in Steuerklasse 5 behält?

Mit freundlichen Grüßen,
Udit

Servus,

die Steuerbefreiung ist nicht persönlich, sondern sachlich: Die Einnahmen aus UN-Bezügen sind ESt-frei.

Die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung sind aber persönlich: Beide unbeschränkt ESt-pflichtig (d.h. ein Wohnsitz oder dauernder Aufenthalt in D).

D.h. Lohnsteuerklasse 3 / 5 ist möglich und Zusammenveranlagung zur ESt sinnvoll, wenn nach Eheschließung beide einen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in D haben. Die ESt-Befreiung der UN-Bezüge ist davon nicht betroffen, die bleibt wie sie ist.

Schöne Grüße

MM

Danke MM, wirklich hilfreich.