brauche dringend gute Ratschläge. Meine Freundin ist aus beruflichen und persönlichen Gründen von Ihrem Heimatort weggezogen, da sie dort keine Chance auf Vollzeitarbeit hatte. Wir wohnen zusammen mit meinem Kind. Ich habe die Wohnung gekauft und sie beteiligte sich jetzt wenige Monate bei den Kosten und zahlt Ihre eigenen Sachen, essen, weggehen, Auto etc.
Gestern hat sie ihr Chef gekündigt, weil er sich verändern möchte.
Kann ich dem vorbeugen, dass wenn Freundin in dem Jahr des Arbeitslosengeldes nichts findet und Arbeitslosenhilfe bräuchte, dass ich da irgendwie als eheähnliches Verhältnis für sie aufkommen müßte??? Ich habe sie sehr gerne und ich lebe auch irgendwie mit ihr, aber ich habe die Verantwortung für mein Kind ganz alleine, da hält sich der Vater schon ganz raus und die Verantwortung wie ich meinen Beruf und die Betreuung für mein Kind regle und die Verantwortung wie ich mit dem Mickergehalt die Wohnung finanziere und das Leben für meinen Sohn und mich und nun fällt auch noch das bisserl Zuzahlung meiner Freundin weg. Also bitte ich will nicht auch noch irgendwie für meine Freundin verantwortlich sein. Bitte gebt mir gute Ratschläge.
Eigentlich bin jetzt auch etwas ratlos. Die Idee mit dem Mietvertrag ist ja schon mal sehr gut, ich denke, daß auch Beläge für die monatliche Miete von Vorteil wären.
Aber das das Arbeitsamt bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen, die Du ja nicht hast, noch Unterhalt mit einbezieht, ist mir nicht bekannt. Was sollten da die ganzen WG’s im Land machen, wenn einer arbeitslos wird ?
Und falls doch mal jemand vom Amt zum Prüfen vorbeischaut, ist es gut, wenn eure „Gütertrennung“ klar erkennbar ist : z.B. im Bad, Kühlschrank, Schränke…
aber da ist noch was, da ich gekauft habe, bekomme ich ehz. ehz bekomme ich ja nicht wenn ich vermiete, außerdem müßte ich dann ja versteuern. denke das rentiert sich nicht deshalb auf die ehz zu verzichten. sie kann ja gerne so weiter mit mir wohnen - aber bist du sicher dass bei einer wg oder auch bei einer partnerschaft, freundschaft - weiß der Geier - muss man es eindeutig definieren? - dass da eben dem anderen sein vermögen - bzw. Wohungen oder Einkommen herangezogen wird?
Ganz lieben Dank nochmal bei der Lichtung des Paragraphendschungels
Maren
bevor Deine Freundin Arbeitslosenhilfe erhält, führt die Arbeitsagentur eine Bedürftigkeitsprüfung durch. Dabei werden die Einkünfte eines vorhandenen Partners berücksichtigt („Partner“ = nicht getrennt lebender Ehegatte, Lebenspartner oder eine Person in eheähnlicher Gemeinschaft).
Die AA unterscheidet schon genau zwischen Partnerschaft und Freundschaft. Eine Partnerschaft liegt bei Eintrag ins Partnerschaftsregister vor. Für die eheähnliche Gemeinschaft stellt sich die Frage, ob davon auszugehen ist, dass der eine Partner den anderen Partner bei wirtschaftlichen Problemen unterstützt.
In einer Broschüre der AA werden 3 oder 4 konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft genannt. Hierzu gehören z.B. gemeinsame Konten, wechselseitige Bevollmächtigungen für Konten oder gemeinsames Wirtschaften (wird wohl auch geprüft).
Am besten besorgst Du Dir mal die Broschüre (Nr. 1b) bei der AA, um diese Punkte genau nachzulesen.
Im Bezug auf Deine Freundin mußt Du Dir überlegen, wieweit Du sie unterstützen kannst und willst. Das hängt wohl wesentlich davon ab, ob es sich um eine „Freundschaft“ oder halt doch um eine „Partnerschaft“ handelt.
Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt ja wohl noch nicht vor, wenn man einen Freund/eine Freundin eine Zeitlang bei sich „unterkriechen“ läßt (Das würde dann aber auch bedeuten, dass Deine Freundin offiziell keine Zuzahlungen zu Deinen Kosten leistet).
Wird die Freundin länger bei Dir wohnen oder nur bis sie wieder auf „sicheren Beinen“ steht (sprich mit Job)?
Bei einem längerfristigen Zusammenwohnen würde ein Mietvertrag zumindest für die AA klare Verhältnisse schaffen. Zur Problematik Mietvertrag/EHZ fällt mir spontan leider auch keine Lösung ein.