Hallo liebe Mitleser und -schreiber,
folgende Situation:
Frau X, Krankenschwester, und Herr Y, ALG-II-Empfänger, gehen eine „eheähnliche Gemeinschaft ein“, ziehen zusammen.
Wieviel Lohn (ungefähr!) von Frau X wird auf das ALG von Herrn Y angerechnet?
D.h. wieviel weniger (wieder ungefähr!) bekommt das Paar dann insgesamt gegenüber vorher?
Vielen Dank schonmal für jede (konstruktive!) Antwort.
Hallo
folgende Situation:
Frau X, Krankenschwester, und Herr Y, ALG-II-Empfänger, gehen
eine „eheähnliche Gemeinschaft ein“, ziehen zusammen.
Wieviel Lohn (ungefähr!) von Frau X wird auf das ALG von Herrn
Y angerechnet?
D.h. wieviel weniger (wieder ungefähr!) bekommt das Paar dann
insgesamt gegenüber vorher?
Das kommt drauf an…
Hier kannst Du selber mal (ungefähr) rechnen:
http://www.ldk-online.de/rechner/rechner.html
unter Berücksichtigung von Absatz 3 des
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
Gruß,
LeoLo
Hallo
Hallo liebe Mitleser und -schreiber,
folgende Situation:
Frau X, Krankenschwester, und Herr Y, ALG-II-Empfänger, gehen
eine „eheähnliche Gemeinschaft ein“, ziehen zusammen.
Wieviel Lohn (ungefähr!) von Frau X wird auf das ALG von Herrn
Y angerechnet?
alles wird angerechnet, Regelbedarf für 2 personen um die 1000-1100€s je nach Miethöhe. Da die Krankenschwester das sichér netto hat, gibts wahrscheinlich nix mehr vom Onkel Hartz
D.h. wieviel weniger (wieder ungefähr!) bekommt das Paar dann
insgesamt gegenüber vorher?
Vielen Dank schonmal für jede (konstruktive!) Antwort.
LG
Mikesch
Hallo,
wie hoch ist denn das Nettogehalt ungefähr?
Bei einer Bedarfgemeinschaft, wird jedes Einkommen voll angerechnet.
Vorsichtig: sollte Herr Y keine Hartz 4 Leistungen mehr beziehen, muss Frau Y auch für die Krankenversicherung aufkommen.
Gruss Belle
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]