Zusammenziehen ALG II

Hallo,

angenommen ein Paar möchte zusammenziehen.
Sie hätte zwei Kinder und bekäme ALG II.
Er würde einer Tätigkeit nachkommen, die beide nach dem Umzug versorgen würde. Sie würde dann mit den Kindern aus den Arge-Bezug herauskommen.
Aber:
Sie müßte allerdings erst ihre Wohnung kündigen und hat eine 3 monatige Kündigungsfrist. Müßte sie mit dem Umzug warten, bis die Kündigungsfrist um ist? Ihre Wohnung müßte noch weiter bezahlt werden, das Paar hätte nicht das Geld die neue Wohnung und
die alte zu bezahlen.
Ich nehme mal an, dass die Arge nicht die Wohnung bezahlt, wenn sie vor Ende der Kündigungsfrist ausziehen würde?!?

Vielen Dank für eventuelle Hilfe.

Gruß

KT

hier stimmt was nicht

Hallo,

Hallo.

angenommen ein Paar möchte zusammenziehen.
Sie hätte zwei Kinder und bekäme ALG II.
Er würde einer Tätigkeit nachkommen, die beide nach dem Umzug
versorgen würde.

Sehr gut, dann gibt es doch eigentlich keine Probleme? Oder hängt sein Job daran, dass er 3 Personen bei sich aufnehmen muss?! Wohl kaum.

Sie würde dann mit den Kindern aus den
Arge-Bezug herauskommen.
Aber:
Sie müßte allerdings erst ihre Wohnung kündigen und hat eine 3
monatige Kündigungsfrist.

Das kann sie doch machen.

Müßte sie mit dem Umzug warten, bis
die Kündigungsfrist um ist? Ihre Wohnung müßte noch weiter
bezahlt werden, das Paar hätte nicht das Geld die neue Wohnung
und die alte zu bezahlen.
Ich nehme mal an, dass die Arge nicht die Wohnung bezahlt,
wenn sie vor Ende der Kündigungsfrist ausziehen würde?!?

Welche Wohnung denn bezahlen? Oder wie soll das laufen.

Also ER verdient soviel, dass er alle 4 Personen unterhalten kann. Weil ja, SIE+2 nachher aus dem Leistungsbezug raudfallen würde, heißt es hier.
Dann bezieht ER einfach eine große Wohnung (das Geld verdient er ja) und SIE kündigt ihre Wohnung und zieht mit den Kinden zu ihm.
Alles klar.
Eine Leistung der ARGE kommt hierbei gar nicht inbetracht. Wieso denn?
Ob sie dann nach der Kündigung auszieht oder in 3 Monaten, ist hier völlig egal.

Hi,

sie würde zu ihm ziehen. Dann ist ihre Wohnung noch drei Monate zu bezahlen. Beide Wohnungen könnten sie nicht bezahlen.
Es geht um die drei Monate mit doppelter Miete.
Dass es keine Leistungen gäbe wenn sie nur eine Wohnung haben und zusammenziehen ist klar.

Gruß KT

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Hallo,

Ob sie dann nach der Kündigung auszieht oder in 3 Monaten, ist
hier völlig egal.

bist Du Dir da wirklich ganz sicher?

Eigentlich ist die Frau doch ab dem Zeitpunkt, zu dem sie mit dem Mann zusammenzieht und mit ihm also eine Bedarfsgemeinschaft bildet, nicht mehr arbeitslosengeldberechtigt.

Sollte sie also vor Ablauf der Kündigungsfrist umziehen, erhielte sie für die „Restzeit“ keine KdU mehr.

Und auch wenn es dem Mann möglich ist, von seinem Gehalt den Lebensunterhalt für vier Personen zu bestreiten, könnte die finanzielle Belastung durch eine wegen eines früheren Auszugs anstehende doppelte Mietzahlung eventuell doch zu groß sein.

Gruß

=^…^=

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Hallo Kuemmeltee,
ich hab immernoch nicht verstanden, warum mann & frau nicht die 3 Monate Kuendigungsfrist abwarten, und dann erst zusammen ziehen… raetselhaft. bitte erklaeren.
Gruesse
Almut

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Hallo Almut,

ich hab immernoch nicht verstanden, warum mann & frau nicht
die 3 Monate Kuendigungsfrist abwarten, und dann erst zusammen
ziehen… raetselhaft. bitte erklaeren.

Was ist da rätselhaft? Sie macht sich halt schlau, ob das Ausziehen vor Ende der Kündigungsfrist finanzielle Nachteile bedeutet. Dir ist das jedoch schon klar. Jetzt von Deiner Seite diese Frage zurückzuwerfen, kommt mir doch ein kleines bisschen spöötisch vor…

Bommel

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Ist doch logisch

sie würde zu ihm ziehen. Dann ist ihre Wohnung noch drei
Monate zu bezahlen. Beide Wohnungen könnten sie nicht
bezahlen.
Es geht um die drei Monate mit doppelter Miete.
Dass es keine Leistungen gäbe wenn sie nur eine Wohnung haben
und zusammenziehen ist klar.

Ablauf:

  1. SIE kündigt mit 3 Monaten Frist.
    Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

2a) Er mietet die neue große Wohnung erst zum Ablauf der Kündigungsfrist ihrer Wohnung an.
2b) Er mietet die neue große Wohnung früher an und SIE zieht erst nach Ablauf der Kündigungsfrist in die neue Wohnung ein.

Da das auf dem Wohnungsmarkt selten so ideal hinhaut, wird er wohl die neue Wohnung früher anmieten wollen/müssen. Dann kann SIE in den Wochen/Monaten bis zum Vertragsende ihrer Wohnung schon mal ein paar Sachen transportieren, packen, streichen usw.

Und selbst wenn SIE schon mal mit in der neuen großen Wohnung zu Besuch übernachtet, wo ist da ein Problem? Liegt die neue Wohnung nicht außerhalb des ortsnahen Bereiches, wen würde es interessieren?

Sie muss halt nur weiter für die ARGE erreichbar bleiben, damit die SIE blitzartig erreichen kann, sobald die einen Job für eine Mutter mit 2 kleinen Kindern, welche demnächst aus dem Leistungsbezug ausscheidet, haben. Ist doch logisch und voll aus der Realität des Lebens.

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Hi,

das interessiert alles nicht.

Offene Frage ist:

Ist vor Ende der Kündigungsfrist ein legales Zusammenziehen möglich.
Gerne belegt mit Urteilen oder Gesetzen.
Ist übrigens wirklich ein fiktives Beispiel.

Gruß
KT

Hallo,

Legal wäre es ja grundlegend möglich, aber neben den Informationspflichten an die Behörden hätte der Vermieter auch bestimmet Rechte.

Was wäre also daran falsch, wenn ein bedürftiger Mensch auf " Mago d`Oz träfe und durch diesen keiner Sozialtransfers mehr bedürftig wäre…

Der Vertrag mit dem ursprünglichem Vermieter bliebe aber dennoch mit größter Wahrscheinlichkei für die Vertragspartei bindend.
( Aber das wurde hier im Thread auch schon mehrfach benannt… )

Gab es ansonsten Gründe, warum nach Legalität gefragt wurde, oder waren die Begriffe einfach nur unklar ?
Für " Mietrecht " gibt es hier ein spezielles Brett.

Fiktiv blieben Verpflichtungen gegenüber Behörden, von denen Gelder zwecks Lebensunterhalt / Wohnraum bezogen werden.
Optimal wäre fiktiv, wenn Änderungen dann im Vorraus gemeldet werden könnten. Diese Aktion würde der Person nahezulegen bleiben, die Leistungen aus öffentlichen / gemeinschaftlichen Mitteln bezieht.

Das Recht vertraglicher Vereinbarungen mit dem Vemieter dürfte legal davon unabhängig dennoch weiterhin zu erfüllen sein.
Aber auch Das wurde bereits von manchen Vorrednern benannt.

Der Diskussion " Da stimmt was nicht " bin ich wie mitzuverfolgen nicht zuzuordnen…es bleiben aber Pflichten, die erfüllt werden müssen.
Das ich den Argumenten nicht widerspreche ?..

Was sagt uns, das die Kritiken nicht zutreffen könnten ?
Wie hoch wäre die Wahrscheinlichkeit an " Aschenputtels Geschichte "
Die nächste Frage bleibt besser unerwähnt…

mfg

nutzlos

Hallo,

geht das immer noch nicht aus den Antworten hervor. Ich finde schon.

Natürlich können sie legal zusammenziehen. Allerdings bekommt die Frau dann keine Leistungen mehr.

Gruß

Samira

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Hallo

Ist vor Ende der Kündigungsfrist ein legales Zusammenziehen möglich.
Gerne belegt mit Urteilen oder Gesetzen.

Ein Gesetz dazu wird es nicht geben. Es sind ja nur die am häufigsten vorkommenden Fälle gesetzlich geregelt.

Urteile kenne ich nicht dazu, aber ich habe mal gelesen, dass die Argen auch doppelte Mietzahlungen übernehmen (können/müssen?), wenn sie einen Umzug genehmigen.

In einem solchen Falle werden sie den Umzug jedoch wohl nicht genehmigen, da sie dann auch die Umzugskosten tragen müssten.
Aber vielleicht ja doch?

Ist übrigens wirklich ein fiktives Beispiel.

Schade.

Viele Grüße