Zusammenziehen als Haupt- und Untermieter?

Hallo,
ich habe eine Frage und würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen würde, denn ich traue mich nicht so recht beim Sozialamt selbt anzufragen deswegen.
Wie sieht es aus wenn man umziehen möchte in eine größere Wohnung.
Alleinerziehende Mutter mit 5j.Kind. momentan wohnhaft auf 2Zimmer 64 qm.
Ich habe gehört das mir dann eine 3Z Wohnung zustehen würde wenn mein Kind 6 J. alt wird. Wie kann ich dieses Recht geltend machen?
Zudem habe ich eine 4 Zimmer Wohnung in aussicht. 100qm. und ich würde dann gerne das so machen das ich als Hauptmieterin die Wohnung bekomme und 1 Zimmer 30qm. an jemanden Untervermiete.
z.B. Freundin oder einen Bekannten.
Ist das möglich? Wie müsste ich das beim Sozialamt vortragen? Welche Gründe angeben damit sie mir diese Wohnung zusagen?
Würde es z.b. zählen das ich sage ich schlafe seid 5 Jahren im Wohnzimmer auf der Couch und habe höllische Rückenschmerzen, nehme deswegen starke Schmerzmittel und das ich jetzt endlich ein Schlafzimmer will?
Vor 2 Jahren hatte ich Schimmel im Bad und feuchte Wand im Kinderzimmer, habe das Umweltamt eingeschaltet die konnten 1/5 tel der Schimmelsporen nicht mal klazifizieren.Aber der Vermieter hat es damals saniert das Badezimmer, also denke ich nciht das ich das nochmal einbringen könnte.
Bitte hilft mir, denn ich bezahle momentan auch warm über 460 euro Miete für die 2 Zimmer.
Vielen Dank schon mal an die die mir weiterhelfen können.

LG

Hallo Laura,
frag doch bei http://www.sozialhilfe24.de/ noch mal nach, solch spezielle Fälle bekommst du dort besser beantwortet.
Liebe Grüße

Hallo Laura,
frag doch bei http://www.sozialhilfe24.de/ noch mal nach,
solch spezielle Fälle bekommst du dort besser beantwortet.
Liebe Grüße

Vielen lieben Dank. Dort frag ich dann auch nochmal nach.
Hat denn vielleicht jemand schon so ein Fall hier besprochen wo ich mir auch die Antworten ansehen lönnte?
LG Laura

Hi,
wieso eigentlich Sozialamt? Bist du erwerbsunfähig? Ansonsten müsste eigentlich die Agentur für Arbeit bzw. ARGE für dich zuständig sein. 2 Personen stehen normalerweise 60 qm zu, egal, wie alt die Personen sind. Dabei ist die Zimmeraufteilung dem Amt egal. Man kann auch in 2 „Schlafzimmern“ leben. 3 Personen stehen 75 qm zu. Du könntest dir natürlich einfach eine 3-Zimmer-60-qm-Wohnung suchen, solltest aber vorher mit dem Amt abklären, ob die Miete angemessen ist. Umzugskosten werden aber wahrscheinlich nicht übernommen, da es keinen sozialhilferechtlichen Grund für den Umzug gibt.

Gruß
Nelly

Umzugskosten werden aber wahrscheinlich nicht übernommen, da es keinen sozialhilferechtlichen Grund für den Umzug gibt.

Hallo,
Ich bekomme Sozialhilfe und nicht Arbeitslosengeld.
Deswegen wird wohl das Sozialamt zuständig sein und nicht das AA, da ich ncihts mit dem AA zu tun habe momentan.

Was währe denn ein sozialhilferechtlicher Grund?

LG