Hallo,
ich möchte mit meiner Freundin kommenden Monat zusammenziehen, ich bin Berufstätig, sie ist zur Zeit Studentin, möchte ihr STudium aber nicht zuende Bringen und wäre für einen gewissen Zeitraum arbeitslos.
Vor Ihrem Studium war sie auch knapp ein Jahr Arbeitslos und Bezog Gelder u.a. für Ihre Wohnung.
Wenn wir jetzt zusammenziehen, wie sieht es dann mit den Leistungen des Arbeitsamtes für Sie aus, bekommt sie die Leistungen weiter in vollem Umfang? Oder gehen die automatisch davon aus das wir fest zusammen sind und ich müßte dann für sie aufkommen?
Was wäre eine clevere Lösung? Vielleicht ein Untermietsvertrag für Sie bei mir?
Vielen Dank & Grüße, Oliver
Hallo Oliver
es gibt hier eine Suchfunktion und da wirst du zu dem Thema sicher fündig werden. Es ist nicht so einfach und will seeeeeehr überlegt sein, in Zeiten von Onkel Hartz …
Von Fall zu Fall sehr unterschiedlich zu beurteilen, deshalb kann man da auch nix pauschalieren und am Ende entscheidet jede ARGE/Amt unterschiedlich…
LG
Mikesch
(Die selbsternannten Hüter des Sozialstaates kannst du getrost ignorieren, waren wahrscheinlich selber nie in solch einer Lage, es sei Ihnen auch gegönnt…)
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Hallo!
Was wäre eine clevere Lösung?
Ihr werdet wohl eine Bedarfsgemeinschaft bilden, so dass Dein Einkommen bei der Berechnung ihrer Unterstützung eine Rolle spielen wird. Zumindest denke ich, dass es sich bei Euch um eine nichteheliche Lebensgemeinschaft handelt, da ihr Eure Beziehung für gefestigt anseht und Euch wichtig ist, füreinander einzustehen und so weiter.
Die Frage nach der cleveren Lösung ist für den Fall, dass es sich bei Euch nun wirklich um eine solche Lebensgemeinschaft handelt, ist damit aber eine Frage danach, wie man dem Amt am besten vorspiegeln kann, man würde lediglich zusammen wohnen und sei darüber hinaus nicht weiter miteinander verbunden.
Weil das erstens (nach meiner Definition davon) unmoralisch ist und zweitens rechtswidrig kann ich natürlich dazu keinen Rat erteilen…
Florian.
Grüß Dich Oliver,
habe gerade hier in meinem Umfeld so einen Fall, wo die ARGE sofort nach Zusammenzug der beiden Partner von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgegangen ist. Die ARGEn sind da selbst sehr unsicher. Es gab drei verschiedene Anlaufstellen und drei Auskünfte. Im Moment gilt: Getrennte Konten, getrennte Einkommen, getrennte Berechnung
Widersprüche gegen sofortige Annahme, man sei eine eheähnliche Gemeinschaft sind an der Tagesordnung!
Also Du bist für ihren Antrag „nur“ bei der Ermittlung der Miethöhe zu berücksichtigen.
sieh hier: http://www.baczko.de/Z/a/cr/bczk/content/aktuell/ehe…
Es gibt Fragen, die Du (oder sie) unbeantwortet lassen kannst: http://www.gesetze-urteile.de/InfoSozialhilfe.html
Nach der Änderung (Verbesserung) der Hartz-Gesetze im Juni (?) soll die Beweislast, ob eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, bei den Partnern liegen (heute ARGE).
Gestatte die Frage: "Wie sieht es mit einer Erstaustattung aus? Sie zieht zu Dir und hat kein Bett? oder… Es kann ein Teil der Kosten von der ARGE im Rahmen einer Erstaustattung übernommen werden, wenn Deine Partnerin bedürftig ist.
Freundliche Grüße
Solbane