ich würde gerne mit meiner besseren häfte zusammenziehen, sie und ihre 4 kinder beziehen lebensunterhalt und miete vom amt (hartz4). jetzt ist meine frage, wieviel von meinem verdienst( gehe zwar arbeiten, aber durch pfändungen lebe ich auch mit 1000€ am limit) angerechnet wird und wieviel ihr bei 5 personen + mir dann 6 personen zusteht?
hoffe ich habe es ein wenig verständlich ausgedrückt.
Hallo,
wenn Sie in eine „Einstandsgemeinschaft“ leben (und das ist in Beziehungen immer so), wird das gesamte Einkommen aller Mitgglieder der Bedarfsgemeinschaft genommen und dem Bedarf (Miete plus persönlicher Bedarf) gegenübergestellt. Das bedeutet praktisch, dass Sie mit einem Teil Ihres Einkommens herangezogen werden und die Hartz IV-Zahlung sich reduziert.
Eine Lösung wäre ein offizieller Untermietvertrag für ein Zimmer. Damit wären Sie zwar Haushaltsgemeinschaft, aber nicht Bedarfsgemeinschaft - und Ihr Einkommen würde nicht angerechnet. Damit ist aber eine Beziehung ausgeschlossen, die im Zweifel das Amt nachweisen müsste.
durch das Zusammenziehen wird ja ein gemeinsamer Haushalt gegründet (Bedarfsgemeinschaft).
Der Bedarf der gesammten Familie (6 Personen) wird nun berechnet und Dein Einkommen abzüglich entsprechender Freibeträge davon abgezogen.
Vermutlich wird es dann auch so sein, dass der Pfändungsbetrag neu berechnet werden muss, denn soweit ich weiss muss jetzt erst der Unterhalt für die neue Familie abgezogen werden.
Genaueres hierzu kann aber besser ein Anwalt erklären. Auch die Sachbearbeiter im Jobcenter oder bei Arbeitsloseninitiativen können eventuell helfen.
Wichtig ist aber immer, dass man rechtzeitig (so früh wie möglich) entsprechende Anträge stellt. Am besten vorher schon vorbereiten und schriftlich dem Sachbearbeiter übergeben. Natürlich ist es auch wichtig, dass ein Bescheid erstellt wird. Auf keinen Fall so abwimmeln lassen. Mögliche Anträge wären Wohngeld und ergänzendes ALG II.
Wenn noch Fragen offen sind, einfach nochmal posten.
Hallo Andy,
also ich weiß nicht, in welchem Bundesland Du wohnst. Wenn Du zu Deinem Schatz ziehen würdest, hättet Ihr Anspruch auf das was sie bekommt+etwa 340,00 für Dich.Wenn Dein Netto 1000,00 ist, kannst Du 100,00+180,00 (20% von 900,00)=280,00 behalten. Also, 340,00+280,00=620,00 € für Dich. Wenn Deine jetzige Miete höher als 380,00 ist, machst Du keinen Verlust. Aber ich schreib aus Berlin, einige Mehraufwendungen fallen auch noch in die Berechnung und die Summen sind nur etwaige Zahlen, entscheiden mußt Du und die Liebe spielt sicher auch eine Rolle. Wir sind auch zusammengezogen.
Viel Glück, Wed
Du kannst zwar nicht gepfändet werden, weil dir der Selbstbehalt zu steht.
Was darüber liegt wird dir ja gepfändet.
Das dürfte bei einem Zusammenzug, wo ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet nicht mehr der Fall sein.
Da dürfte dir, was Du mehr verdienst über der Freigrenze in die Bedarfsgemeinschaft mit einfliessen.
Die Arge zahlt dir keine Schulden, höchstens die Zinsen der Schulden, aber keine Tilgung.
Ich gehe davon aus, dass dir das Geld über der Freigrenze in der Bedarfsgemeinschaft angerechbet wird und sich dadurch um diesen Betrag die Hartz IV Zahkung reduziert.
Bedenke ganz einfach, Hartz IV gehen deine Schulden nichts an.
In deinem Fall würde da nur eine Insolvenz in der Bedarfsgemeinschaft helfen.
Das ist meine persönliche Eischätzung dazu.
Hallo,
Beispielrechnung:
1Antragsteller (Nordrhein-Westfalen): 345.00 €
Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in: 345.00 €
Kinder 5 Jahre und jünger: 224.00 €
Kinder bis 13 Jahre: 765.00 €
Summe der Leistungen: 1679.00 €
2 Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete: 500.00 €
Heizkosten: 0.00 €
Summe der Unterkunftskosten: 500.00 €
3 Einkommen
Erwerbseinkommen: 1300.00 €
Abzüge (Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.) -300.00 €
Freibetrag Erwerbseinkommen: -310.00 €
Kindergeld: 798.00 €
Summe der Einkünfte: 1488.00 €
= Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen: 1679.00 €
Summe der Unterkunftskosten: 500.00 €
Summe der Einkünfte: 1488.00 €
= Ihr vermutlicher Anspruch: 691.00 €
Ich habe 1000 € netto plus Kindergeld für 4 Kinder zu Grunde gelegt. Das Nettoeinkommen wird um etwa 310 € bereinigt. Weiter bin ich nur von 500 € Warmmiete ausgegangen. Kann natürlich höher sein.
Allerdings ist noch zu bemerken, dass das Jobcenter in der Regel davon ausgeht, dass bei Einzug eines Partners von Beginn an eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Jedoch gibt es Rechtsprechung, bzw. inzwischen eine Gesetzesänderung, wonach im ersten Jahr nicht von einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen ist. Hierzu sollte man gegenüber dem Jobcenter eine entsprechende Erklärung abgeben.
s. hierzu auch:
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
länger als ein Jahr zusammenleben,
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
leider sieht dieses menschenfeindliche hartzIV gesetz vor, dass dein nettoeinkommen voll angerechnet wird. die einzelnen zahlen habe ich nicht im kopf, aber du kannst davon ausgehen, das ihr ja dann in einer gemeinschaft lebt und alles an einkommen berücksichtigt wird. deine freundin und ihre kinder werden dann auf jeden fall weniger geld erhalten als bisher.
leider kann ich dazu nichts besseres sagen. es ist ein rechenspiel. letztendlich wird es wahrscheinlich finanziell besser ausgehen, wenn du eine billige eigene wohnung hast und offiziell auch dort wohnst.
Ihr könnt quasi für 12 Monate zur Probe zusammen wohnen, ohne dass eine Bedarfsgemeinschaft vermutet werden darf. Die Schulden sind in dem Fall nicht relevant, allerdings ändert sich dein pfändungsfreier Betrag, wenn ihr offiziell eine BG begründet. Näheres kann dir der Insolvenzverwalter/Gerichtsvollzieher sagen. Auch die Lohnbuchhaltung im Betrieb kann Einblick in die Pfändungstabelle nehmen. Im Intenernet findest du sie unter „Stollfuss-Tabelle“
Hallo Andy,
das rechnet sich wohl von allein. Du hast also jetzt noch 680,00€, wenn die Miete bezahlt ist. Die hast Du nicht, wenn Ihr zusammen zieht. Und das Geld könnt Ihr gut gebrauchen. Wie wäre es, die Wohnung behalten und gaaaanz oft bei der Freundin zu Besuch sein?
Alles Gute, Wed
Hallo Andy,
grundsätzlich darfst du erst einmal 1 Jahr mit deiner Partnerin zusammen leben, ohne dass dein Einkommen bei ihr berücksichtigt wird. Danach errechnet sich das zu berücksichtigenden Einkommen nach deinem Bruttoeinkommen. Hier gibt es Freibeträge, die nicht berücksichtigt werden (siehe § 11 SGBII). Diese errechnen sich wie gesagt nach den Brutto und werden dann vom Nettoeinkommen abgezogen. Das ist etwas schwierig zu erklären, zumal ich dein Brutto nicht kenne. Aber wie gesagt, das erst Jahr des Zusammenlebens nicht sowieso erst einmal als „Probephase“ von Seiten der Behörde anzuerkennen, von daher würde ich mir aktuell hier noch keinen Kopf machen.
Hallo, also von deinem Geld wird alles bis auf einen gewiisen Selbstbehaltweil du arbeiten gehst mit auf das Einkommen im Haushalt berechnet, am besten ihr geht mal über den HartzIV Rechner und gebt alles ein, dann seht ihr was euch zusteht, da ja auch von Bundesland zu Bundesland d ie Mietzuschüsse anders sind
im ersten Jahr kannst du Deinen Lohn behalten. die Kosten für Unterkunft der Familie wird um 1/6 vermindert wenn du mit einziehst…
Nach 1 Jahr erst darf das JC deinen Lohn mit anrechnen. Es interessiert der reine Nettolohn, nichts anderes.
In diesem Falle stehen dir 1/6 der MIete und 345 Euro Regelsatz + 100 EUR
20% vom rest (1000-100€uro= 900Euro , davon 20% sind 180 Euro) deines gehaltes ZU alles andere wird gegengerechnet.
also ca. 280 Euro Freibetrag für Arbeit
dann 345 Euro Regelsatz plus 1/6 der MIete darfst Du behalten. Rechne das Zusammen, und ziehe es vom Lohn den Du netto hast ab. Die Differenz ist das, was das Jobcenter deiner Freundin nach 1 Jahr dann weniger zahlen wird.