Hallo,
Beispielrechnung:
1Antragsteller (Nordrhein-Westfalen): 345.00 €
Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in: 345.00 €
Kinder 5 Jahre und jünger: 224.00 €
Kinder bis 13 Jahre: 765.00 €
Summe der Leistungen: 1679.00 €
2 Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete: 500.00 €
Heizkosten: 0.00 €
Summe der Unterkunftskosten: 500.00 €
3 Einkommen
Erwerbseinkommen: 1300.00 €
Abzüge (Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.) -300.00 €
Freibetrag Erwerbseinkommen: -310.00 €
Kindergeld: 798.00 €
Summe der Einkünfte: 1488.00 €
= Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen: 1679.00 €
- Summe der Unterkunftskosten: 500.00 €
- Summe der Einkünfte: 1488.00 €
= Ihr vermutlicher Anspruch: 691.00 €
Ich habe 1000 € netto plus Kindergeld für 4 Kinder zu Grunde gelegt. Das Nettoeinkommen wird um etwa 310 € bereinigt. Weiter bin ich nur von 500 € Warmmiete ausgegangen. Kann natürlich höher sein.
Allerdings ist noch zu bemerken, dass das Jobcenter in der Regel davon ausgeht, dass bei Einzug eines Partners von Beginn an eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Jedoch gibt es Rechtsprechung, bzw. inzwischen eine Gesetzesänderung, wonach im ersten Jahr nicht von einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen ist. Hierzu sollte man gegenüber dem Jobcenter eine entsprechende Erklärung abgeben.
s. hierzu auch:
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
- länger als ein Jahr zusammenleben,
- mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
- Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
- befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
l.G.