Grüße euch,
mal angenommen zwei Alleinerziehende wollen mit ihren Kindern zusammen in eine Wohnung/Haus ziehen um ausreichend Platz für alle zu haben.
Eine Seite ist voll berufstätig und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, die andere Seite bezieht aufgrund von Elternzeit aufstockend ALG II. Die Beiden lösen ihre jeweiligen Wohnungen auf und haben wegen hoher Nachfrage des gewünschten Mietobjekts ohne weitere Prüfung durch das Amt den neuen Mietvertrag schon unterschrieben. Der vollverdienente Partner, kann ja aber nicht für alle Personen im neuen Haushalt aufkommen, da selbst alleinerziehend und die Partnerin welche ALG II bezieht noch 2 Kinder mitbringt. Ergo 5 Personen. Die neue Miete beläuft sich zur Hälfte annähernd auf die aktuelle Miete der ALG II empfängerin. Die andere Hälfte wird vom Partner getragen. Kann/Muss dies schon im ersten Jahr als Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden, heisst der neue Partner muss für alle 5 aufkommen, oder gibt es so etwas wie eine Hausgemeinschaft und das erste Jahr auf Probe, da die Beiden ja vorher noch nicht zusammen gelebt haben und der verdienende Partner nicht für die Kinder der Partnerin aufkommen kann/will.
Ich hoffe ich konnte einigermaßen verständlich diesen Fall schildern und würde mich über Antworten und Auskünfte freuen. Und entschuldige mich wenn diese Frage ähnlich oder annähernd schonmal gestellt wurde, ich konnte über die Suche nichts passendes finden.
Grüße vom Hasen