Muss(X)seinem Vermieter mitteilen, wenn er mit seinem Lebenspartner (Y)zusammenzieht(in die Wohnung des (X))? Y will sich bei (X) melden. (X) und (Y) planen innerhalb von 3 Monaten nach dem Zusammenziehen eine gemeinsame Wohnung zu beziehen.
der BGH hat es in dem Leitsatz des Urteils VIII ZR 371/02 klar verständlich auf den Punkt gebracht:
Für die Aufnahme eines Lebensgefährten in eine gemietete Wohnung bedarf der Mieter der Erlaubnis des Vermieters. Auf die Erteilung hat er im Regelfall einen Anspruch.
Zusätzlich dazu können dann natürlich höhere Nebenkosten entstehen, wie z.B. bei Abfallgebühren, die pro Kopf berechnet werden, die der Mieter dann natürlich auch bezahlen muss.