Zusammenziehen trotz ALG 2

Hallo,

ich möchte gerne mit meinem Freund zusammenziehen.Alllerdings bekomme ich ALG 2 und er verdient mtl ca 900 €.
Wie wird das denn dann angerechnet?Bekommen wir dann die volle Unterstützung gestrichen?Denn ich hab noch zwei Kinder.Wir wären dann also vier Personen.

Und wie ist das mit dem Unterhaltsvorschuss?Der wird doch dann komplett gestrichen oder? (Denn das sind nicht die Kinder meines Freundes…)

Es wäre nett,wenn mir jemand sagen könnte,was mir dann zusteht oder eben ab dem Zeitpunkt gestrichen werden würde…ich mein,man muß ja irgendwie klar kommen weil wir dann ja nur noch den Verdienst meines Freundes und Kindergeld hätten oder???

Vielen Dank für eure hilfe.
Nukkl

Und wie ist das mit dem Unterhaltsvorschuss?Der wird doch dann
komplett gestrichen oder? (Denn das sind nicht die Kinder
meines Freundes…)

Hi,
wenn das nicht eure gemeinsamen Kinder sind, wird zumindest UVG nicht gestrichen, läuft normal in voller Höhe weiter, ganz sicher.
Alg II wird eher gekürzt, aber da kenn ich mich zuwenig aus.
grüsse
dragonkidd

Hallo

ich möchte gerne mit meinem Freund zusammenziehen.Alllerdings
bekomme ich ALG 2 und er verdient mtl ca 900 €.
Wie wird das denn dann angerechnet?

Bekommen wir dann die volle
Unterstützung gestrichen?Denn ich hab noch zwei Kinder.Wir
wären dann also vier Personen.

Das glaube ich nicht, weil der Satz für 4 Personen incl. Miete wahrscheinlich die 900 € deines Freundes + 2 x Kindergeld übersteigt. Du müsstest dich dann ja auch irgendwie krankenversichern, das kostet als freiwillig Versicherte mindestens so gute 100 Euro. Damit seid ihr doch bestimmt unter dem Hartz-4-Satz, oder kostet die Wohnung so wenig?

Es wird aber bestimmt sehr viel weniger werden als jetzt. Du bekommst ja dann auch den Alleinerziehendenzuschlag wohl nicht mehr (denke ich).

Vielleicht willst du es mal mit einem ALG-II-Rechner versuchen:
http://www.geldsparen.de/content/finanzen/Soziales/A…

Ich weiß nicht, ob es empfehlenswert ist, unter solchen Umständen zusammenzuziehen. Will es denn dein Freund? Wie fühlst du dich, wenn er deswegen viel weniger Geld hat als jetzt? Was sagt der Vater deiner Kinder dazu?

Geld ist der häufigste Streitpunkt unter Paaren, soviel ich weiß. -
Es muss nur irgendwas nicht so laufen in der Beziehung, wie er es sich vorgestellt hat, dann ist doch die Gefahr sehr groß, dass ihm dann sofort der Gedanke kommen wird, wieviel er für diese Beziehung bezahlt. Und Geldmangel sorgt auch nicht unbedingt für gute Laune.

Viele Grüße
Thea

@ Simsy Mone:

ähm… :smile:

Nee also ich denke nicht das wir da probs bekommen werden mit dem Geld.Ich mein,ich hab jetzt ja schon super wenig davon übrig weil ich dank meines Ex _ Freundes ne Menge Schulden abbezahle…damit bin ich aber ende des nächsten Monat fertig und somit wäre das ja schonmal nen prob weniger.Mein Ex hat nichts zu sagen was die gemeinsamen Kinder angeht.Er weiß net mal wo ich wohn.
hmm,natürlich möchte ich net das ich und mein Freund uns wegen des Geldes in den Haaren haben aber das wird mit sicherheit nicht passieren denn so jemand ist er nicht der mir sowas gemeines dann vorhalten würde.Wir haalten in sowas eigetlich immer super zusammen…auch wenn es nicht einfach ist…ich danke dir erst einmal für diese I.Net adressse.Werd da mal vorbeischauen…

@ Dragonhipp:

Hmm…wegen des Unterhaldes bin ich mir halt nicht so sicher.Nee,er ist nicht der Vater meiner Kinder.Denn soweit ich informiert bin,wird der Unterhalt mir dann trotzdem gestrichen…falls wir zusammenziehen…

Lg
Nukkl

Zuerst ist ganz wichtig zu klären, ob ihr zusammen! eine Gemeinschaft bildet. Danach erst kann entschieden werden was gerechnet wird; ALGII-mäßig gesehen.
Im Moment gilt bei Zusammenzug die Vermutung, ihr seit zwei!!! Gleichberechtigte zwei Nummern zwei Konten
nur der Wohnraum wird (zufällig) gemeinsam genutzt. Alles klar: Einzelrechnungen für jeden bis die gesetzliche Frist von zwei Jahren erreicht ist.
Lasst ihr euch allerdings einreden, ihr wäret bereits ein echtes Pärchen :wink: (macht das AA seeehr gern) werdet ihr als eine eheähnliche Gemeinschaft geführt. Und Dein Partner muß für Dich mit einstehen.
Der Nachweis der eheänlichen Gemeinschaft liegt derzeit noch beim AA. Soll aber demnächst (1.Juni??? weiß nicht genau) in der Beweislast umgekehrt werden. Dann müßt ihr beweisen, daß ihr noch keine Gemeinschaft seid.
Der Unterhalt für die Kinder bleibt ersteinmal außen vor. Solange der neue Partner keine Anerkennung abgibt.
Das Kindergeld wird als Dein Einkommen gerechnet und der Kindesunterhalt dient zur Bedarfsdeckung derselben.
Die Wohnkosten teilen sich einfach durch 4 (warm).

Wichtig zu beachten: Warmmiete! muß gewähleistet werden
Es ist zu überlegen: Für Dich und Deine Kinder ist der neue Wohnraum eine Art Erstbezug. Denn Du wohntest noch niemals dort. Also kann das AA einen Teil der neu benötigten Sachen (Bett?,Schrank…) als Erstausstattung der Wohnung gewähren.

Hallo Solbane…

also,das thema hier in meiner jetztigen Wohnung ist,ich hab nur drei Zimmer,das heißt die Kinder haben jeweils eines und ich halt ein Wohn/schlafzimmer…Da wird es fürs AA ein leichtes sein ihre Vermutungen zu unterstreichen…Aber deine Erklärung hat mir schonmal weitergeholfen…

Danke
Nukkl