Zusammenziehen trotz hartz4

Guten Tag,

Frau Harz 4 bezieht und ein Kind hat und der Mann normal arbeitet bekommen sie trotzdem einen Zuschuss für miete und unterhalt, wenn das Kind von ihm ist?

Hallo,

das kommt auf die Höhe seines Verdienstes an. Kann der Bedarf damit gedeckt werden, gibt es nichts.
Eventuell aber Wohngeld, welches ohnehin beantragt werden müsste, wenn sicxh herausstellt, dass damit der Bedarf gedeckt werden kann.

TM

wie hoch dürfte der Verdienst denn maximal sein bzw wonach richtet sich diese Grenze ?

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Das hängt von mehreren Faktoren ab.

z. B. Miethöhe, Alter des Kindes, da sich daran der Gesamtedarf bemisst.

Hier kann man sich vorab ein grobes Bild machen:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2…

Es gibt Freibeträge die beim Einkommen berücksichtigt werden, und auch Absetzbeträge, die das Einkommen bereinigen.

Am besten sich beraten lassen und einen Antrag stellen. Abgelehnt werden kann er dann immer noch. Evtl. wird man aufgefordert, einen Wohngeldantrag zu stellen. Dann auf jeden Fall dennoch den Alg -2 Antrag stellen (!) und dort angeben, dass man auch einen Wohngeldantrag stellt.

Wichtig, dass man jeweils das Datum der Antragstellung nachweisen kann. Wenn man nämlich kein Wohngeld bekommt, muss Alg 2 rückwirkend zu dem Zeitpunkt bezahlt werden, an dem der Antrag gestellt wurde.
Leider kommt es ab und zu vor, dass die Ämter behaupten, man müsse erst den Wohngeldantrag stellen und dürfe gleichzeitig keinen Alg - 2
Antrag stellen. Das ist falsch!

So auf die schnelle könnten da folgende § gelten, bin mir aber nicht sicher!
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/20.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/17.html

Wohngeld und Alg 2 schließen sich nämlich aus.

TM

Hallo

wie hoch dürfte der Verdienst denn maximal sein bzw wonach
richtet sich diese Grenze ?

Darf ich mal ganz leise fragen, wieso die Antwort hierauf etwas an der Entscheidung darüber ändern könnte, ob das Kind mit Vater und Mutter zusammen aufwächst???

Mein liebes Kind, erst die nicht so gute Nachricht: Papa bleibt noch woanders wohnen.
Und jetzt die richtig gute Nachricht: Wir kriegen weiter Hartz IV!

*Jubel!* *Jubel!* *Jubel!* *Jubel!* *Jubel!*

Gruß,
LeoLo

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Danke ! genau was ich gesucht habe !

wie würde es sich denn verhalten wenn der sachverhalt wie folgt wäre :
erzeuger (erwerbstätig) zieht mit mutter des gemeinsamen kindes zusammen - es besteht keine beziehung, nur eine Zweckgemeinschaft zum wohle des Kindes (baby wird erst noch geboren, mutter hat magenkrebs und muss im anschluss ins krankenhaus wo der magen entnommen wird - Kinderbetreuung etc die rein körperlich sonst ja nicht merh möglich wäre)

getrennte Konten, jeder für sich selbst verantwortlich, untermietsverhältniss …

unterhalt für das kind ist klar müsste gezahlt werden und wird mit hartz 4 verrechnet

aber bestünde dann generell der anspruch aus leistung oder würde die Situation gleich in frage gestellt werden ?

Hallo

erzeuger (erwerbstätig) zieht mit mutter des gemeinsamen kindes zusammen - es besteht keine beziehung, nur eine Zweckgemeinschaft zum wohle des Kindes

Das gibt’s nicht. Wenn ein Kind (auch ein völlig fremdes) gemeinsam im gemeinsamen Haushalt betreut wird => Bedarfsgemeinschaft

mutter hat magenkrebs und muss im anschluss ins krankenhaus wo der magen entnommen wird -

Wie schrecklich!

Die sollten in der Nähe wohnen, dann geht es doch auch mit der Unterstützung. Sie kriegt dann auch noch deutlich mehr Geld, als Alleinerziehende (zum Teil 30 % mehr, auch das Kind kriegt mehr).

Viele Grüße

Moin,

unterhalt für das kind ist klar müsste gezahlt werden und wird
mit hartz 4 verrechnet

Für die Mutter muss ebenfalls Unterhalt gezahlt werden.

Gruß
Marion

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