Hallo Experten!
Folgender theoretischer Fall:
Wenn ein Mann in Scheidung lebt und mit seiner neuen Freundin zusammen ziehen will, wirkt sich das dann auf die Unterhaltsansprüche der Noch-Ehefrau aus? Gäbe es sonst irgend etwas zu beachten? Müsste die neue Freundin etwas beachten? Müsste sie ihre finanzielle Lage preisgeben? Oder wäre es völlig irrelevant, wenn dieser Mann mit seiner Neuen zusammenzöge, solange die Scheidung noch nicht ausgestanden ist?
Bin gespannt auf eure Antworten oder möglichen weiterreichenden Links/ Websides!
Gruß,
Danielle
Hallo Experten!
(*binichnichtaberauserfahrungfolgendesantwortend**g*)
Hallo Danielle,
Folgender theoretischer Fall:
Wenn ein Mann in Scheidung lebt und mit seiner neuen Freundin
zusammen ziehen will, wirkt sich das dann auf die
Unterhaltsansprüche der Noch-Ehefrau aus?
Nein, welche Unterhaltsansprüche hat sie denn? Für sich allein, für Kinder? Ist sie in Lohn und Brot stehend oder arbeitslos?
Gäbe es sonst irgend
etwas zu beachten?
Die Vermögensverhältnisse sollten bis zur Zustellung der Scheidungsklage auf jeden Fall getrennt bleiben, erleichtert vieles.
Müsste die neue Freundin etwas beachten?
Müsste sie ihre finanzielle Lage preisgeben?
Nein, es sei denn, die beiden hätten ein gemeinsames Konto und im Rahmen der Offenbarungspflicht über bestehendes Vermögen ist ihre finanzielle Lage dann natürlich auch bekannt.
Oder wäre es
völlig irrelevant, wenn dieser Mann mit seiner Neuen
zusammenzöge, solange die Scheidung noch nicht ausgestanden
ist?
Im Prinzip schon. Ist die Frage, wo die beiden zusammenzögen. In ein Eigentum, was den Ehepartnern gehört? Dann müssen die beiden (bzw. er als Ausgleich für die Hypo-zahlung, etc.) Miete an die Nochehefrau zahlen, da ihr ja die Hälfte gehört…
Bin gespannt auf eure Antworten oder möglichen
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Gruß,
Danielle
Gruß Sabine