Hallo Leute,
ich und meine Freundin wollen bald zusammenziehen (NRW).
Sie ist in der 16. Woche Schwanger.
Eben unsere Daten:
Ich: Wohne noch zuhause und arbeite Vollzeit
Sie: Wohnt noch zuhause und fängt im Oktober an zu studieren.
Jetzt waren wir (bzw. nur sie) bei sowas wie „ProFamilia“.
Kurze Zusammenfassung: Die finden es super, dass wir zusammenziehen wollen. Nur, falls wir zusammenziehen muss ich voll für Sie einstehen und Sie bekommt quasi nur Kindergeld.
Wenn sie alleine in eine Wohnung zieht, wird ihr die Wohnung komplett gestellt und Sie bekommt Geld zum Leben zzgl. Kindergeld usw. glaube ich.
Die Beraterin meinte aber auch man können „Ein Jahr auf Probe wohnen“ machen. Jetzt haben wir gegoogelt, aber nichts aussagekräftiges gefunden. Nur, dass viele meinen, dass es dieses „Probewohnen“ gar nicht gibt.
Klar, Sie ist meine Freundin und schwanger mit meinem Kind. Nur wird man bestraft, weil man zusammenziehen will? Ich mein, ich arbeite Vollzeit aber werde nicht reich davon!
Ich mein, das ist wahrsch. gesetzlich so geregelt und gut für Alleinerziehende werdende Mütter. Nur ist doch Schwachsinn, das einem besser geraten wird alleine mit Kind auszuziehen als mit dem Partner.
Hat jmd. Tipps? Wäre nett!
Zudem musst du Unterhalt bezahlen, das wird von dem Geld, was sie bekommt wiederum abgezogen. Sie bekommt Kindergeld und Erziehungsgeld. Die Wohnung, die ihr finanziert wird wird auch keine Oberklasse Wohnung sein, denn auch da gibt es Obergrenzen, was eine alleinerziehende Mutter mit Kind ausgeben darf. Die Erstausstattung bekommt sie, aber auch das ist so, dass man in einen vertraglichen Second-Hand-Laden oder Wohlfahrt geht, und dort guckt, was ihr nehmen könnt. Was nicht da ist bekommt ihr ausgezahlt, aber mitnichten ein Neuwert im Laden - es ist eine Finanzspritze, aber auch damit kann man nicht alles kaufen
Zudem kannst du ihr nicht so viel helfen oder für sie da sein, wie sie das braucht mit Baby. Mit dem Studieren ist ja löblich, aber ich glaube kaum, dass sie das so früh machen wird. Warum glaubst du, dass Sozialleistungen für Notfälle dafür da sind, als Normalfall genutzt zu werden?