Zusammenziehen wg. Schwangerschaft, welches Geld?

Hallo Leute,

ich und meine Freundin wollen bald zusammenziehen (NRW).
Sie ist in der 16. Woche Schwanger.

Eben unsere Daten:
Ich: Wohne noch zuhause und arbeite Vollzeit
Sie: Wohnt noch zuhause und fängt im Oktober an zu studieren.

Jetzt waren wir (bzw. nur sie) bei sowas wie „ProFamilia“.
Kurze Zusammenfassung: Die finden es super, dass wir zusammenziehen wollen. Nur, falls wir zusammenziehen muss ich voll für Sie einstehen und Sie bekommt quasi nur Kindergeld.
Wenn sie alleine in eine Wohnung zieht, wird ihr die Wohnung komplett gestellt und Sie bekommt Geld zum Leben zzgl. Kindergeld usw. glaube ich.

Die Beraterin meinte aber auch man können „Ein Jahr auf Probe wohnen“ machen. Jetzt haben wir gegoogelt, aber nichts aussagekräftiges gefunden. Nur, dass viele meinen, dass es dieses „Probewohnen“ gar nicht gibt.

Klar, Sie ist meine Freundin und schwanger mit meinem Kind. Nur wird man bestraft, weil man zusammenziehen will? Ich mein, ich arbeite Vollzeit aber werde nicht reich davon!

Ich mein, das ist wahrsch. gesetzlich so geregelt und gut für Alleinerziehende werdende Mütter. Nur ist doch Schwachsinn, das einem besser geraten wird alleine mit Kind auszuziehen als mit dem Partner.

Hat jmd. Tipps? Wäre nett!

Du bist gegenüber dem Kind immer unterhaltspflichtig und gegenüber deiner Freundin bis zum 3. Geburtstag des Kindes -
d.h. wenn ihr zusammenzieht übernimmst du die Kosten ohne Berechnungen, wohnt ihr getrennt wird Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt für die Freundin berechnet und du zahlst an sie.
Bevor der Staat irgendwelche Leistungen für euer Kind und die Mutter übernimmt wird er selbstverständlich erst mal beim „Verursacher“ forschen ob der zahlen kann - also bei dir - und es dort notfalls auch holen.

Evtl. könnt ihr Wohngeld o.ä. beantragen wenn dein Gehalt für euch 3 nicht ausreicht.
evtl. Bafög für die zukünftige Studentin?
Kindergeld wird immer gezahlt für das Kind.

Krümelchen

Hallo

Evtl. könnt ihr Wohngeld o.ä. beantragen wenn dein Gehalt für euch 3 nicht ausreicht.

Wohngeld ist sowieso sehr viel empfehlenswerter als AlgII.

evtl. Bafög für die zukünftige Studentin?
Kindergeld wird immer gezahlt für das Kind.

Und Kinderzuschlag nicht zu vergessen (bis 140,- Euro).
Denn würde sie gar nicht bekommen, wenn ihr nicht zusammen wohnt.

Viele Grüße

mal abseits vom Finanziellen
Hi!
Ja klar ist es gut, wenn die finanziellen Grundlagen erstmal geklärt sind.

Aber Du überlegst nicht wirklich, nicht mit Deiner Familie zusammen zu leben, nur damit ihr von der ARGE evtl. mehr Geld bekommt?
Da kann ich mir nämlich nur an den Kopf fassen…

Möchtest Du nicht mit Deiner Freundin zusammen leben? Gemeinsam aufwachen, Dein Baby täglich sehen, sehen, wie es größer wird, eine enge Bindung zu ihm aufbauen?

Ganz davon zu schweigen, dass eine junge Mutter mit ihrem ersten Baby schon ein wenig Unterstützung gebrauchen kann - in fast allen Bereichen. Und die naheliegendste Person bist nunmal du…

Ich: Wohne noch zuhause und arbeite Vollzeit
Sie: Wohnt noch zuhause und fängt im Oktober an zu studieren.

Also ich finde die Konstruktion gar nicht so schlecht. Während des Studiums ein kleines Kind groß zu ziehen ist sicher nicht ganz einfach, aber meist bieten die Hochschulen eine Menge Unterstützung dafür an. Wenn Deine Freundin dann in den Beruf einsteigen will, ist das Kind „aus dem Gröbsten raus“ und ihr habt mehr Entscheidungs- und Handlungsspielraum. Bis dahin klotzt Du ran und schaffst die Kohle ran und später könnt ihr da dann auch mal die Rollen wechseln. Bis dahin werdet ihr ein wenig knabbern müssen - aber ihr wisst ja warum: Für Euer Kind und um mit dem Studium eine neue Grundlage für Eure Zukunft zu legen.

Nur, falls wir zusammenziehen muss ich
voll für Sie einstehen

Ja - und willst Du das nicht? Deine Familie voll unterstützen und aus eigener Kraft auf eigenen Beinen stehen als junger Vater?

und Sie bekommt quasi nur Kindergeld.

Wie hätte sie denn ihr Studium finanziert?

Klar, Sie ist meine Freundin und schwanger mit meinem Kind.
Nur wird man bestraft, weil man zusammenziehen will?

Nein, man wird belohnt, mit einem warmen Familienleben und dem Gefühl der Verantwortung und dem stolz, es auch allein zu schaffen.

Ich mein,
ich arbeite Vollzeit aber werde nicht reich davon!

Wenn es wirklich nicht für Euch drei reicht, gibt es Unterstützung, die Euch sicher auch jeder gönnen und gewähren wird.

Es tut mir leid für die vielleicht harten Worte, aber manche Denkweisen sind mir einfach völlig fremd.
Das Glück, gemeinsam eine Familie und ein Zuhause zu gründen gegen finanzielle Vorteile (mehr ist es nicht als ein Vorteil, verhungern müsst ihr auch gemeinsam nicht) abzuwägen halte ich für einen großen Fehler.

Grüße
kernig

Moin!

Klar, Sie ist meine Freundin und schwanger mit meinem Kind.
Nur wird man bestraft, weil man zusammenziehen will? Ich mein,
ich arbeite Vollzeit aber werde nicht reich davon!

Und was meinst du, wieviel anderen Menschen in Deutschland es ganz genauso geht?

Warum denkst du eigentlich, dass die Allgemeinheit dir dein Familienglück finanzieren soll??

Und warum sind dir ein paar Hundert Kröten im Monat wichtiger als dein Kind täglich sehen zu können?

Würdelos ist das in meinen Augen.

Aber danke, dass ihr einen Rentenzahler in die Welt setzt.

Gruß, Fo

Hallo,

Ich: Wohne noch zuhause und arbeite Vollzeit

nun, da hast du ja nicht so viele Ausgaben und kannst einiges zur Seite legen für deine Familie.

Sie: Wohnt noch zuhause und fängt im Oktober an zu studieren.

Wie finanziert sie das?

Wenn sie alleine in eine Wohnung zieht, wird ihr die Wohnung
komplett gestellt und Sie bekommt Geld zum Leben zzgl.
Kindergeld usw. glaube ich.

nunja, ganz so einfach ist diese Zusammenfassung auch nicht, hat sie nicht so gut aufgepasst? Das Geld, was sie bekommt ist nicht viel :wink: Zudem musst du Unterhalt bezahlen, das wird von dem Geld, was sie bekommt wiederum abgezogen. Sie bekommt Kindergeld und Erziehungsgeld. Die Wohnung, die ihr finanziert wird wird auch keine Oberklasse Wohnung sein, denn auch da gibt es Obergrenzen, was eine alleinerziehende Mutter mit Kind ausgeben darf. Die Erstausstattung bekommt sie, aber auch das ist so, dass man in einen vertraglichen Second-Hand-Laden oder Wohlfahrt geht, und dort guckt, was ihr nehmen könnt. Was nicht da ist bekommt ihr ausgezahlt, aber mitnichten ein Neuwert im Laden - es ist eine Finanzspritze, aber auch damit kann man nicht alles kaufen :wink:

Klar, Sie ist meine Freundin und schwanger mit meinem Kind.
Nur wird man bestraft, weil man zusammenziehen will? Ich mein,
ich arbeite Vollzeit aber werde nicht reich davon!

Als Strafe fürs auseinander Wohnen musst du Unterhalt zahlen. Macht dich auch nicht reicher :smile: Zudem kannst du ihr nicht so viel helfen oder für sie da sein, wie sie das braucht mit Baby. Mit dem Studieren ist ja löblich, aber ich glaube kaum, dass sie das so früh machen wird. Warum glaubst du, dass Sozialleistungen für Notfälle dafür da sind, als Normalfall genutzt zu werden?

lg, Dany

Hallo

Sie bekommt Kindergeld und Erziehungsgeld.

Richtig, da ist ja noch das Erziehungsgeld.

Sie bekommt also

a) wenn sie mit dem Kindsvater zusammenwohnt:

  • Kindergeld 184,-
  • Erziehungsgeld 300,-
  • Kinderzuschlag (wahrscheinlich) 140,-
  • Wohngeld (wahrscheinlich) (kommt drauf an)

b) wenn sie nicht mit dem Kindsvater zusammenwohnt und Alg II bezieht:

  • Unterhalt für das Kind (zahlt der Vater)
  • Unterhalt für sich (zahlt der Vater)
  • Alg II
    (den Rest bekommt sie zwar teilweise so auch, aber der wird ja wieder vom Alg-II-Betrag abgezogen)

Ich glaube eigentlich nicht, dass die zweite Version für die Familie wirklich günstiger ist.

Aber ansonsten verstehe ich das schon, wenn sich Leute drüber aufregen, dass sie weniger Geld kriegen, wenn sie zusammen wohnen. Ich finde diese Regelung auch total bescheuert. Nur glaube ich nicht, dass es hier in diesem Falle finanziell wirklich viel ausmacht.

Viele Grüße

1 Like

Hallo Leute, danke schonmal für eure Antworten.

Um jetzt mal was klarzustellen. Ich will mit Ihr zusammenziehen.

Das was ich geschrieben habe war ja das, was die Beraterin vorgeschlagen bzw. gesagt hat, wie es aussieht?!
Ich hab dann mit meiner Freundin drüber geredet und hab mir halt gedacht, mir hier vll. noch ein paar Tipps, wo man dann doch noch etwas Geld kriegen kann, von Leuten, die sich in der Sache auskennen, zu bekommen.

Also bitte nicht direkt mich angreifen :smile:.

Vll. hab ich mich in dem langen Text anfangs ab und an falsch bzw. nicht aussagekräftig genug ausgedrückt.
Ich will und werde auch für meine Familie einstehen.

Nur ein bisschen extra Einkommen, wenn man es kriegen könnte, wäre doch auch nicht schlecht, oder?

Da deine Freundin bald anfängt zu studieren (Hut ab, es ist sicherlich nicht einfach ein Studium durchzuziehen wenn man einem Kind gegenüber verantwortung hat) bin ich mir nicht sicher, wie es mit dem Geld geregelt wird, da Sie ja auch eigentlich dann irgendwie BafÖg beantragen kann, ob dann ein anderer Sozialträger einspringt, weiß ich nicht, meiner reinen Logik zufolge ja, da sie ein Kind hat.

Aber nun zu der Sache, warum du für sie einstehen musst.
Sobald ihr zusammen zieht, geltet ihr als Bedarfsgemeinschaft.
Die Definition findest du hier, bestens erklärt -> http://bedarfsgemeinschaft.com/

Es gibt auch noch den Begriff ‚‚Einstandsgemeinschaft‘‘, das bdeutet, dass ihr beide für den anderen mit eurem Einkommen füreinander einsteht (wie zum Beispiel verheiratete Ehepaare).

Das was du ansprichst, mit dem ‚‚1 Jahr auf Probewohnen‘‘, das gibt es tatsächlich: angenommen, deine Freundin wäre bezieherin von HARTZ 4 und sie zieht nun zu dir. So dürfte die ARGE, dein Einkommen nicht auf ihren Erhalt von ALG II anrechnen. Das heißt sie würde den vollen Satz bekommen, der einem ALG II Empfänger zusteht. (Natürlich nichts mehr für die Miete, aber selbst hier wäre es vermutlich wieder Auslegungssache, die Behörden machen es eh wie sie wollen und verlieren deshalb auch oft genug for Sozialgerichten)
Mit diesem auf ‚‚Probewohnen‘‘ bin ich mir sogar zu 100% sicher, da meine Freundin und ich anfang des Jahres ein ähnliches Problem hatten.
(Ihr Vater verstarb und sie wurde Bestattungspflichtige. Das Sozialamt wollte mein Einkommen mit Anrechnen und das Haushaltsnetto anschließend bereinigen, dumm war nur, dass wir noch kein Jahr zusammengewohnt haben, so kamen wir da Gottseidank raus)

Hallo,

auf jeden Fall bekommt sie Elterngeld! Wenn auch den Mindestsatz. Dazu noch Kindergeld für das Kind und evtl. für sich selber. Und mit Wohngeld sieht das dann doch gar nicht schlecht aus.

Gruß Jenny

Hallo,

ich glaube das was Du schreibst ist dem UP bewusst und auch wichtig (zusammen leben…), nur empfindet er eine Ungerechtigkeit in dem Punkt, dass ihnen vom Staat (auf dem ersten Blick) mehr zustehen wenn sie getrennt leben als wenn sie zusammen wohnen.

Mir ist es auch befremdlich wie man erstmal schauen kann wo man alles etwas abgreifen kann ohne erstmal die eigenen Mittel in Betracht zu ziehen.

Viele Grüße

Hi!
Ja, verstehe ich.
Aber die Ungerechtigkeit ist gar keine, wenn man sich den Knackpunkt überlegt:
Die staatlichen Hilfen wurden m. E. für den Fall generiert, wenn die beiden Eltern nicht zusammen leben können (also jemand unverschuldet in Not gerät). Nicht so als eine attraktive Entscheidungsmöglichkeit bei einer funktionierenden Partnerschaft. So dass man sich quasi was raussucht um den größtmöglichen Vorteil zu erzielen.

ich glaube das was Du schreibst ist dem UP bewusst und auch
wichtig (zusammen leben…), nur empfindet er eine
Ungerechtigkeit in dem Punkt, dass ihnen vom Staat (auf dem
ersten Blick) mehr zustehen wenn sie getrennt leben als wenn
sie zusammen wohnen.

Wäre ich drogenabhängig oder behindert, könnte ich von den Behörden vielfältige Unterstützung z.B. zur Wiedereingliederung bekommen - deshalb werde ich aber keine Drogen konsumieren oder mich selber verstümmeln… Nur so als - vielleicht abwegiges - Beispiel.

Grüße
kernig

7 Like

Hallo,

das Geld, das alleinerziehende Mütter bekommen, wird von der Solidargemeinschaft für Menschen gezehlt, die in einer Notlage sind.
Also z.B. eine Mutter, die wegen eines Neugeborenen nicht arbeiten kann und keinen Unterhalt vom Vater bekommt.
Das ist an sich eine gute Sache.

Du willst nun deine Freundin absichtlich in eine solche Notlage bringen, damit ihr mehr Geld bekommt? Super Idee, herzlichen Glückwunsch!

Du wirst Vater und hast Arbeit - das ist doch schön! Und selbstverständlich, dass man dann für seine Frau (einige Zeit) und das Kind (längere Zeit) einsteht.

Erkundigt euch, welche Hilfen ihr als junge Familie legal bekommt und lasst die Tricksereien - das wird eh nicht klappen, weil du unterhaltspflichtig wirst.

Sagt Bixie

Aber ansonsten verstehe ich das schon, wenn sich Leute drüber
aufregen, dass sie weniger Geld kriegen, wenn sie zusammen
wohnen. Ich finde diese Regelung auch total bescheuert. Nur
glaube ich nicht, dass es hier in diesem Falle finanziell
wirklich viel ausmacht.

Hi, das verstehe ich z.B. überhaupt nicht, dass sich die Leute darüber aufregen, verbillgt sich doch das gemeinsame Wohnen und zusammenleben z.B. durch:
1x und nicht 2x Miete,
nur ca.1x Verbrauch an Energiekosten
Lebensmittel werden für 2 Personen gekauft und in eine, nicht in 2 Wohnungen geschafft.
Wahrscheinlich gibt´s noch mehr Beispiele aber mir reicht das schon um zu verstehen, dass nicht auf Kosten der Allgemeinheit ein 2 Personenhaushalt genauso subventioniert wird wie ein 1 Personenhaushalt.
MfG ramses90

Viele Grüße

Hallo

… dass nicht auf Kosten der Allgemeinheit ein 2 Personenhaushalt genauso subventioniert wird wie ein 1 Personenhaushalt.

Ja, klar, so ein paar Abschläge würde ja wohl auch hoffentlich jeder akzeptieren. Nur ist es ja normalerweise so, dass es bei unverheirateten Paaren, bei denen einer Sozialleistungen bezieht und der andere nicht, die finanzielle Situation eine ganz erheblich viel schlechtere ist, wenn sie zusammenziehen und sagen - oder nicht abstreiten - dass sie füreinander einstehen, als wenn sie jeder einzeln wohnen. Und das kann so viel ausmachen, das kriegt man nicht annähernd dadurch wieder raus, dass man gemeinsam wirtschaftet.

Ich komme mal auf dein Beispiel zurück:

1x und nicht 2x Miete,

aber eine hohe Miete, die der verdienende Partner alleine bezahlt.
Sonst: 1 geringere Miete, die der verdienende Partner bezahlt, andere Miete zahlt der Staat.

nur ca.1x Verbrauch an Energiekosten

Wird aber komplett vom verdienenden Partner bezahlt.

Lebensmittel werden für 2 Personen gekauft

Die bezahlt aber wieder nur einer.

Ansonsten hat man ein komplettes Grundeinkommen zusätzlich, das macht bis zu ca. 750,- Euro aus (geschätzt). Auf jeden Fall macht es mehr als 500,- Euro mtl. aus.

Viele Grüße

huhu Simsy,

Ansonsten hat man ein komplettes Grundeinkommen zusätzlich,
das macht bis zu ca. 750,- Euro aus (geschätzt). Auf jeden
Fall macht es mehr als 500,- Euro mtl. aus.

verschätz dich da nicht! 300 Euro Erziehungsgeld, 184 Euro Kindergeld, Unterhalt fürs Kind, da bekommt sie vom Amt vielleicht noch 200 Euro. Das Erziehungsgeld wird nämlich auch verrechnet! Ob das den Aufwand Wert ist?

lg, Dany

Hallo

das macht bis zu ca. 750,- Euro aus (geschätzt). Auf jeden Fall macht es mehr als 500,- Euro mtl. aus.

verschätz dich da nicht! 300 Euro Erziehungsgeld, 184 Euro Kindergeld, …

Das sollte für ein kinderloses Paar gelten.
Wenn ein Kind und also Unterhaltspflicht und (außer bei Alg II) anrechnungsfreie Einkünfte da sind, dann ist das natürlich unzutreffend.

Es ging da nicht um den aktuellen Fall, sondern nur um eine Antwort auf den Beitrag drüber.

Viele Grüße

Hallo,

super Beispiel! Das gibt (hoffentlich) zu denken.

LG
Chili