Zusammenzug mit Freundin! Was tun?

Hallo,
ende April diesen Jahres haben meine freundin und ich uns entschieden zusammen zu ziehen!
Ich bin bei der Telekom und sie bei HTP…
Ich habe telefonisch bei der Telekom nachgefragt wegen kündigung und dem Sonderkündigungsrecht…
Natürlich wurde nun gesagt, es gäbe keine möglichkeit, mich aus dem Telekomvertrag zu nehmen.

Anfang Februar ( weit vor der entscheidung des zusammenzugs mit meiner freundin ) hat sich mein vertrag automatisch verlängert bis 2013 o.O also 2 Jahre…

Was nun? Immerhin stand bei der Verlängerung nicht zur debatte, das man den vertrag in kürze nicht mehr brauchen würde, da man nicht nicht in die zukunft schauen kann :frowning:
Kann mir jemand helfen? habe ich in diesem fall evtl. doch ein Sonderkündigungsrecht?

Hallo,

Was nun? Immerhin stand bei der Verlängerung nicht zur
debatte, das man den vertrag in kürze nicht mehr brauchen
würde, da man nicht nicht in die zukunft schauen kann :frowning:

das kann die Telekom auch nicht und die hat den geringsten Einfluß auf Eure Wohnsituation hat. Die bestehenden Verträge sind zu erfüllen. Wenn nicht zufälligerweise einer der beiden Anbieter am neuen Wohnsitz nicht liefern kann oder aus Kulanz einer vorzeitigen Beendigung zustimmt, werdet Ihr wohl nicht drumherum kommen, doppelt zu zahlen, auch wenn Ihr nur einen Anschluß habt.

Kurz: es gibt keinen Rechstanspruch auf Kündigung, nur weil man umzieht.

Gruß
Christian

Hi,

ich hatte vor kurzem das gleiche Problem! Wenn der Anbieter Dich nicht freiwillig aus dem Vertrag lässt, hast Du keine Chance - ich habe sogar einen Rechtsanwalt befragt!

Gruß Rainer

Was nun? Immerhin stand bei der Verlängerung nicht zur
debatte, das man den vertrag in kürze nicht mehr brauchen
würde, da man nicht nicht in die zukunft schauen kann :frowning:
Kann mir jemand helfen? habe ich in diesem fall evtl. doch ein
Sonderkündigungsrecht?

Leider nein.
Siehe im Festnetz-Telefonie Brett die aktuelle Diskussion, die leider auf Grund falscher Vermutungen und Verdächtigungen sehr unsachlich geführt wird.

_„Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar.“

Quelle:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kei…_

Da man keinen Rechtsanspruch hat, sollte man mal die Beteiligten Firmen freundlich nach Ausstiegsszenarien befragen.
Oder könnte ein Nachmieter am jetzigen Standort den Vertrag übernehmen?

Da man keinen Rechtsanspruch hat, sollte man mal die
Beteiligten Firmen freundlich nach Ausstiegsszenarien
befragen.
Oder könnte ein Nachmieter am jetzigen Standort den Vertrag
übernehmen?

Meiner Erfahrung nach haben Kunden in gleichen Fällen (Umzug zu einem bestehenden Anschluss eines Fremdanbieters) gute Chancen gegen Zahlung einer Ablösesumme vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. Das ist natürlich Kulanzsache. Letztendlich kommt so ein Angebot von der Telekom aber nicht automatisch, man muss schon nachfragen.

Die Übernahme eines Vertrages gibt es bei der Telekom nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. Die betrieblichen Regelungen hierzu haben sich vor ca. einem halben Jahr drastisch geändert. D. h. die Übernahme durch einen Nachmieter ist nicht mehr möglich. Laut AGBs war es ja schon immer so, dass die Telekom einer Vertragsübernahme zustimmen muss und das tut sie jetzt eben nicht mehr so einfach.

LG
ishtari

Ich bin bei der Telekom und sie bei HTP…

Wenn du zu deiner Freundin ziehst, dann kannst du den Vertrag nicht vorzeitig beenden, es sei denn, du zahlst für den Rest der Mindestvertragslaufzeit 50 % des monatlichen Grundbetrages, entsprechend der Anzahl verbliebner Restmonate. Da seit März um 12 Monate verlängert, ca für 9 Monate.

Anfang Februar ( weit vor der entscheidung des zusammenzugs
mit meiner freundin ) hat sich mein vertrag automatisch
verlängert bis 2013 o.O also 2 Jahre…

Durch eine Vertragsverlängerung bindet sich der KD grundsätzlich nur 12 weitere Monate, es sei denn, er wählt einen anderen Tarif, bei dem automatisch eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten greift.

Was nun? Immerhin stand bei der Verlängerung nicht zur
debatte, das man den vertrag in kürze nicht mehr brauchen
würde, da man nicht nicht in die zukunft schauen kann :frowning:
Kann mir jemand helfen? habe ich in diesem fall evtl. doch ein
Sonderkündigungsrecht?

Nun musst du anteilsmäßig die restliche Laufzeit von 24 Monaten bezahlen, wenn du vorher aus dem Vertrag raus möchtest.
Hier bleibt die Überlegung der Gegenrechnung (logische Schlussfolgerung) Wenn deine Freundin eine geringere Grundgebühr zahlt und eine geringere Restlaufzeit hat, dann sollte sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Grüßle
Bernd Stephanny

Die Übernahme eines Vertrages gibt es bei der Telekom nur noch
unter bestimmten Voraussetzungen. Die betrieblichen Regelungen
hierzu haben sich vor ca. einem halben Jahr drastisch
geändert. D. h. die Übernahme durch einen Nachmieter ist nicht
mehr möglich. Laut AGBs war es ja schon immer so, dass die
Telekom einer Vertragsübernahme zustimmen muss und das tut sie
jetzt eben nicht mehr so einfach.

Die Übernahme eines Vertrages durch einen Nachmieter gibt es sehr wohl. Was früher ÜrUp hieß ist jetzt eine Änderung in der Person, welche mittels eines Formblattes dokumentiert werden muss.

Grüßle
Bernd Stephanny

Wenn du zu deiner Freundin ziehst, dann kannst du den Vertrag
nicht vorzeitig beenden, es sei denn, du zahlst für den Rest
der Mindestvertragslaufzeit 50 % des monatlichen
Grundbetrages…

Die Berechnung von 50% des Restbetrages als Ablösesumme bezieht sich nur auf eine vorzeitige Kündigung wegen Umzug ins AUSLAND. (Je nach Tarif/Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sind es teilweise sogar nur 25%. Kommt aber nicht mehr so oft vor…)

Für Kulanzkündigungen werden 80% des Restbetrages berechnet, maximal aber nur 250 Euro. Das Angebot hierfür muss aber generell vom Telekom-Bearbeiter kommen. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf.

Die Übernahme eines Vertrages durch einen Nachmieter gibt es
sehr wohl. Was früher ÜrUp hieß ist jetzt eine Änderung in der
Person, welche mittels eines Formblattes dokumentiert werden
muss.

Grüßle
Bernd Stephanny

*LOL* Du verwechselst da was.

Es gab schon immer die Übertragung von Rechten und Pflichten (ÜRuP) und die Änderung in der Person (ÄiP/AiP). Beides mit entsprechenden Formlättern.

Eine ÜRuP wurde vorgenommen wenn der Vertrag vom Vertragsinhaber auf einen anderen Vertragspartner übertragen wurde.

Eine Änderung in der Person wurde vorgenommen wenn eine Änderung beim Vertragsinhaber vorgenommen wurde. Ein klassischer Fall hierfür war z. B. eine WG, also mehrere Personen, die gemeinsam Vertragsinhaber sind und ein WG-Mitglied will aus dem Vertrag ausscheiden.

Jetzt gibt es nur noch die Änderung des Vertragspartners. Wird in 8 Fällen gewährt. Und nein, Vertragsübernahme durch einen Nachmieter ist nicht darunter.

Hier mal der Link zum Formular. Da ist das sehr schön nachzulesen (inkl. der erforderlichen Nachweise)

http://www.telecomshop-esslingen.de/downloads/A%CC%8…

LG
ishtari

OT: Spaß haben o.w.T.
Sollte man versuchen