Hallo zusammen!
Ich habe mein Studium an einer Fachhochschule abgeschlossen und dort den Titel Dipl.-Ing.(FH) verliehen bekommen.
Muss ich nun den Zusatz immer mit angeben oder bin ich dazu nicht mehr verpflichtet?
Es soll ja auch Dipl.-Ing.(U) und Ähnliches geben.
so weit ich weiß, ist es keine Pflicht ein „FH“ irgendwo anzugeben. In unserer Firma gibt es (laut Visitenkarte!) nur eine Art Ingenieure, in der Lohntüte unterscheidet sich das sehr wohl. Nach außen hin wird aber kein Unterschied gemacht.
In D gibt es sowieso kein Anrecht mit einem Titel angesprochen und genannt zu werden. Die Eintragung der „Dr.“ in den Ausweis kann verweigert werden! Es handelt sich um eine Kulanzleistung der Verwaltung, wenn sie es tut.
In Österreich sieht es anders aus, da kann ein/e Herr/Frau Dr. verlangen, daß der neue Vornahme in den Pass eingetragen wird und er/sie kann drauf bestehen mit Herr/Frau Dr. Hastenichtgesehen angesprochen zu werden.
Dort gilt:
„Die von deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen verliehenen akademischen Grade dürfen nach Art. 87 des Bayer. Hochschulgesetzes nur gemäß der Verleihungsurkunde oder in der sonst (z.B. in der Prüfungsordnung) festgelegten Form geführt werden. Eine Führungsgenehmigung ist nicht erforderlich.“
Ich habe mein Studium an einer Fachhochschule abgeschlossen
und dort den Titel Dipl.-Ing.(FH) verliehen bekommen.
In Bayern ist damit alles klar. In anderen Bundesländern ist es ähnlich.
so weit ich weiß, ist es keine Pflicht ein „FH“ irgendwo
anzugeben.
Das ist falsch ! Im offiziellen Umgang (mit Behörden, Gericht, Notar) muss der komplette Titel angegeben werden.
Der von der TU sagt Dipl. Ing., der von der FH: Dipl. Ing. (FH).
Im privaten, in der Firma etc. mag es ja keine Rolle spielen.
Marco hat schon Recht: wenn eine Hochschule einen Doktortitel verleiht, wird dieser Titel Bestandteil des Namens, der auf jeden Fall auch im Paß eingetragen werden muß.
Im Gegensatz dazu ist der Grad Dipl.-Ing. kein Namensbestandteil. Die Absolventen einer Fachhochschule müssen den Zusatz ‚FH‘ an den Grad beifügen.
in der Bundesrepublik Deutschland ist der Dr. kein Namensbestandteil. Die Eintragung in den Pass erfolgt aus Kulanz und darf jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
Richtig ist aber, daß der Anhang (FH) Bestandteil des akademischen Grades ist und angegeben werden muß.