Zusatz FH notwendig

Hallo Leute,
ist man als Absolvent einer FH gezwungen den Zusatz (FH) immer anzugeben. Wenn ja wo steht das oder gibt es Urteile darüber?

Hallo Max,

da man keinen falschen akademischen Titel tragen darf - das kann teuer werden (siehe Rechtsbrett) - ist es sinnvoll, das (FH) anzugeben, denn sonst liegt ja näher, dass Du keinen akademischen Grad hast.

Ein Sozialpädagoge ist halt im Gegensatz zum Dipl. Soz.päd. (FH) ein Erzieher, und ein Ingenieur kann genauso gut von einer Technikerschule kommen.

Viele Grüsse

Iris

Hallo,

Ein Sozialpädagoge ist halt im Gegensatz zum Dipl. Soz.päd.
(FH) ein Erzieher, und ein Ingenieur kann genauso gut von
einer Technikerschule kommen.

Ingenieur darf sich glaube ich jeder nennen. Der Begriff ist nicht geschützt. Allerdings nicht Diplomingenieur. Das dürfen nur FH- oder TU-Absolventen :smile:

Ich weiss allerdings nicht, ob der Zusatz (FH) zwingend erforderlich ist.

Gruß

Fritze

Hallo Fritze,

es ist grundsätzlich so, daß ein Absolvent einer Universität bzw. einer Fachhochschule nur den Grad bzw. Titel angeben darf, der auf der Urkunde ausgewesen ist. Wenn also jemand an der Fachhochschule seinen Diplom-Ingenieur gemacht hat, dann muß es auch Dipl.-Ing. (FH) heißen. Der Grad einer TU wird in der Regel nicht mit einem Zusatz versehen (also Dipl.-Ing.), man kann dies aber zur besseren Abgrenzung tun.

Ich bin nun kein Jurist, aber es gibt sicherlich Bestimmungen darüber, wie mit akademischen Graden und Titeln verfahren werden darf. Beispielsweise darf man den Grad Dipl.-Ing. selbst mit abgeschlossenem Studium erst dann führen, wenn man die Urkunde in den Händen hält.

Bis denn dann,

Felix

Hallo Max,

ist man als Absolvent einer FH gezwungen den Zusatz (FH) immer
anzugeben. Wenn ja wo steht das oder gibt es Urteile darüber?

Urteile und §§ kann ich Dir keine geben, aber in unserer Firma (ein ziemlich großes Chemieunternehmen) wird auf der Visitenkarte üblicherweise kein ‚FH‘ an den Titel gehängt, es sei denn, der oder die möchte es explizit.
Da sich unsere Rechtsmuckel wohl sicher Gedanken dazu gemacht haben, glaube(!) ich, daß es da keinen Zwang gibt.

Gandalf

Hallo,

„Ingenieur“ mit oder ohne Wortverbindungen ist gesetzlich seit 1972 geschützt.

Gruß
Otto

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