Zusatz im Vertrag mit Unterschrift des Ehemannes

Hallo,
angenommen frau lebt in Trennung und möchte eine Wohnung mieten, die der Mann bezahlt, da sie nur 400 Euro verdient. Der VM möchte eine Absicherung, dass der Mann sicher die Mietkosten übernimmt. Wenn dies im Mietvertrag als Zusatz steht, also beide unterschreiben, Frau als Mieterin, kann der Mann dann den Vertrag ohne ihr Einverständnis kündigen, falls er es sich plötzlich anders überlegt und wie wäre es nach der Scheidung.

Danke schonmal.

Hallo,

schau mal in Tante Wiki:
http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgschaft_(Deutsc…

Eine Kündigung einer unbefristeten Bürgschaft ist mit der Kündigungsfrist der verbürgten Schuld möglich. Der Gläubiger (=Vermieter) hat dann die Möglichkeit, entweder auf die Haftung des Bürgen (=Ehemann) zu verzichten oder das zugrunde liegende Schuldverhältnis ebenfalls zu kündigen und den Bürgen aus der entstandenen Restschuld in Anspruch zu nehmen.

Also: Der Ehemann kann dem Vermieter mit der Kündigungsfrist der Wohnung die Bürgschaft kündigen. Ob der Vermieter dann auch das Mietverhältnis kündigt ist seine Entscheidung und dürfte im wesentlichen davon abhängen ob die Miete bis dahin immer pünktlich bezahlt wurde.

Viele Grüße

Lumpi

Die Gestellung der Mietsicherheit über einen Bürgen darf, ebenso wie die Sicherheit in bar, 3-Monats Kaltmieten nicht übersteigen. Der Wechsel der Sicherheiten kann nur in Absprache mit dem VM erfolgen, sonst ist der zu Grunde liegende Vertrag nicht erfüllt. Das was im UP anklang ist nichts anderes als eine Bürgschaft.
Ich als VM würde es allerdings so machen, dass der Ex als Mietpartei mit im Vertrag auftaucht. Dann wäre eine Kündigung alleine durch den Ex nicht möglich.

vnA

Hallo, ich dachte nicht an eine Bürgschaft, sondern dass der Ex den Mietvertrag auch mitunterschreibt. Er kann dann den Mietvertrag nicht alleine kündigen und hat sich verpflichtet, die Mietkosten zu bezahlen, ist das richtig so. Er kann nicht einfach aufhören zu zahlen, wenn ihm plötzlich danach ist oder? Eine Bürgschaft könnte der Ex dann aber auch ohne Einverständnis selber kündigen, was heisst er muß die Miete dann nicht mehr bezahlen. Also wäre ein Mietvertrag mit seiner Unterschrift die sicherste Variante für die Frau und den VM. Hab ich das so richtig verstanden?