Zusatz-KV: Tipps, Tricks, Infos!?

Hallöchen!

HAbe morgen einen Beratungstermin für eine Zusatz-Krankenversicherung ( Bayern-Versicherung). Nun würd ich mich gerne vorher informieren, auf was man so achten muss bzw was sinnvoll ist und was nicht!

Speziell käme für mich folgende optionen in Frage:

  • 2-Zimmer-Bett inm KKH
  • irgendwas mit Brille ( das is eigentlich das wichtigste)
  • Zahnersatz

Kann man grundsätzlich auswählen, welche Option und wieviel zuzahlung man will?
Ist das bei allen Anbietern so, dass die Brillen-.Zusatz-Vers nur greift bei Veränderung um mind 0,5 Dioptrin? Denn dies ist bei mir der Hauptgrund für so ne Vers!

Ist es überhaupt sinnvoll, demnächst eine Zusatz-KV abzuschließen, weil doch keiner weiß, wies weitergeht? Oder gerade deshalb?

Mit wieviel Eur beirag muss ich rechnen ( weibl, 23)?

Es grüßt Euch
Julia, die alles wissen will! :wink:

Hilfe:
Hallo Julia,
als erstes: lass´ Dir vorher einen Vergleich mit allen möglichen Tarifen machen. Will er das nicht machen oder kann er nicht, weil er Ausschließlichkeitsvertreter ist, dann komplimentiere ihn wieder raus.

HAbe morgen einen Beratungstermin für eine
Zusatz-Krankenversicherung ( Bayern-Versicherung). Nun würd
ich mich gerne vorher informieren, auf was man so achten muss
bzw was sinnvoll ist und was nicht!

Speziell käme für mich folgende optionen in Frage:

  • 2-Zimmer-Bett inm KKH

Wichtig, aber nur, wenn der bietet:
>überschreiten der GOÄ
>Erstattung der Vor- und Nachuntersuchung
>Erstattung des Eigenanteils der allg. Pflegeklasse bei freier Wahl des KH

  • irgendwas mit Brille ( das is eigentlich das wichtigste)

> da sind die Ergänzungstarife (und um die geht es hier) einigermaßen gleich: zwischen 140 und 180 Euro.

  • Zahnersatz

Hier ist die größte Falle: der Unterschied zwischen erstattungsfähigem Betrag und Rechnungsbetrag. Erstes ist die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und dem Kassenbetrag. Also weit weniger, als der Rechnungsbetrag. Besonders, da bei Zahnersatz der tatsächliche Kassenerstattungsbetrag durchschnittlich bei 40 -45 % liegt. Das kommt daher, weil der Zahnarzt Dir nicht das kassenmodel anbietet, sondern was anständiges. Das kostet aber um einiges mehr. Die Kasse zahlt aber nur das Grundmodel.Und davon max. 65 %. Dazu kommt, dass die wenigsten Tarife professionelle Zahnreinigung zahlen. Dazu sollte man schon einen haben, der auch Behandlung bezahlt. Das ist z.B. der Tarif der ARAG. Dummerweise (für die Konkurrenz)ist der auch noch sehr preiswert.

Kann man grundsätzlich auswählen, welche Option und wieviel
zuzahlung man will?

Klar, Du kannst genau das versichern, was Du wünschst. Vielleicht nicht unbedingt mit der Pfeferminzia dann aber bestimmt mirt der Holunderminzia.

Ist das bei allen Anbietern so, dass die Brillen-.Zusatz-Vers
nur greift bei Veränderung um mind 0,5 Dioptrin? Denn dies ist
bei mir der Hauptgrund für so ne Vers!

Nein, nicht bei allen, aber bei den meisten

Ist es überhaupt sinnvoll, demnächst eine Zusatz-KV
abzuschließen, weil doch keiner weiß, wies weitergeht? Oder
gerade deshalb?

m.M.: ja! Denn jede Gesellschaft wird bis dahin einen passenden Tarif haben. Derjenige, der schon eine Zeitlang dabei ist, hat schon Zugehörigkeitsboni angesammelt und ist ausserdem bei Eintritt jünger gewesen. Also bekommt er den neuen Tarif günstiger.

Mit wieviel Eur beirag muss ich rechnen ( weibl, 23)?

Kommt darauf an: willst Du einen absoluten Topp-Tarif, musst Du 54,85 hinlegen. Da ist aber dann auch alles drin: KH (ohne Begr. auf GOÄ) + Zahn (50% Behandlung + ZE, Rechnungsbetrag) + Brille + die Zuzahlungen der Kassen + Heilpraktiker (60 % unbegrenzt).
Natürlich gehts auch günstiger… nur nicht mit diesen Leistungen. Du kannst auch mit ca. 25 Euro hinkommen. Dann hast Du halt nur 20 % des erstattungsfähigesn Betrages (Zahn) und im KH nur bis Höchstsatz der GOÄ. Evtl. auch noch ohne Brille.
Grüße
Raimund

Infos zur Gesundheitspolice

Lücken: Die Lücken Ihres Krankenversicherungsschutzes
Zahnersatz, Zahnkronen
Zuschuss von 50% - 65%, jedoch nur im Rahmen der kassenüblichen Ausführungen
Inlay
Beteiligung in Höhe der Kosten, wie sie für eine plastische Füllung entstanden wären

Lücke schließen:
Leistungsvorteil bei Zahnersatz, Zahnkronen, Inlays
Aufstockung der GKV-Leistung um bis zu 40% des Rechnungsbetrages auf max. 80% des Rechnungsbetrages. Keine Leistungspflicht bei Versorgung mit plastischem Füllungsmaterial (z.B. Kunststoff) sowie bei Austausch intakter Füllungen. Summenmäßige Begrenzung der Versicherungsleistung auf 2/4/6 Tausend EUR innerhalb der ersten 2/4/6 Jahre.

Lücke:Auslandsurlaub
Nur in EG-Staaten oder aufgrund von Sozialversicherungsabkommen mit einigen weiteren Ländern (teilweise) Erstattung bei ambulanter, stationärer oder zahnärztlicher Behandlung
ansonsten - keine Leistung
Krankenrücktransport - keine Leistung

Lücke schließen:
Leistungsvorteil bei Auslandsurlaub
Bei ambulanter oder stationärer Behandlung sowie schmerzstillender Zahnbehandlung aufgrund einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls Erstattung unter Anrechnung der Vorleistung der GKV zu 100%.
Erstattung der Mehrkosten für Krankenrücktransport zu 100%
-bei medizinischer Notwendigkeit
-falls stationäre Behandlung im Ausland länger als 2 Wochen dauern würde.

Lücke:Krankenhaus
Einweisung in eines der beiden nächstgelegenen Vertragskrankenhäuser. Gem. §39 Abs. 4 SGB V für maximal 14 Tage pro Kalenderjahr:
Zuzahlung für Erwachsene - 9 EUR

Lücke schließen:
Leistungsvorteil im Krankenhaus
Erstattung der Mehrkosten der allgemeinen Krankenhausleistungen bei Wahl eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses. Krankenhaustagegeld von 10 EUR.
Erstattet werden unter Anrechnung der Vorleistung der GKV zu 100% die Aufwendungen für den medizinisch notwendigen Transport zum bzw. vom geeigneten Krankenhaus bis zu 100 km Entfernung.

Lücke Sehhilfen
Erstattung für Brillengläser in Höhe der Festbeträge; begrenzte Erstattung für Kontaktlinsen
Brillengestelle - keine Leistung

Lücke schließen:
Leistungsvorteil bei Sehhilfen
(Brillengläser, -gestelle, Kontaktlinsen)
Unter Anrechnung der GKV-Vorleistung:
bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres bis zu 125 EUR je Versicherungsfall, sofern ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis zu 125 EUR innerhalb von 2 Jahren.

Lücke:Heilpraktiker
Behandlung durch Heilpraktiker - keine Leistung vom Heilpraktiker verordnete Arzneien - keine Leistung

Lücke schließen:
Leistungsvorteil Heilpraktiker
Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (ohne Psychotherapie), sowie von Heilpraktikern verordnete Arzneien zu 80%. Innerhalb von 2 Jahren werden max. 1.200 EUR erstattet.

Besonderes Plus: Optionsrecht
Wechselmöglichkeit ohne erneute Prüfung des Gesundheitszustandes und ohne erneute Wartezeiten in Abständen von 24 Monaten, jeweils zum 01.01. eines Jahres, für alle im Vertrag versicherten Personen:
bis Alter 55 in eine höhere Stufe der „Gesundheitspolice“
bis Alter 50 in einen Tarif der
Krankheitskostenvollversicherung einschließlich Krankentagegeld (falls keine Versicherungspflicht besteht). Wechsel in die Vollversicherung ist darüber hinaus auch bei Wegfall der Versicherungspflicht in der GKV möglich.

Außerdem gibt es noch Zusatzabsicherung im Rahmen der Gesundheitspolice

Gruß Jeanette

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