Infos zur Gesundheitspolice
Lücken: Die Lücken Ihres Krankenversicherungsschutzes
Zahnersatz, Zahnkronen
Zuschuss von 50% - 65%, jedoch nur im Rahmen der kassenüblichen Ausführungen
Inlay
Beteiligung in Höhe der Kosten, wie sie für eine plastische Füllung entstanden wären
Lücke schließen:
Leistungsvorteil bei Zahnersatz, Zahnkronen, Inlays
Aufstockung der GKV-Leistung um bis zu 40% des Rechnungsbetrages auf max. 80% des Rechnungsbetrages. Keine Leistungspflicht bei Versorgung mit plastischem Füllungsmaterial (z.B. Kunststoff) sowie bei Austausch intakter Füllungen. Summenmäßige Begrenzung der Versicherungsleistung auf 2/4/6 Tausend EUR innerhalb der ersten 2/4/6 Jahre.
Lücke:Auslandsurlaub
Nur in EG-Staaten oder aufgrund von Sozialversicherungsabkommen mit einigen weiteren Ländern (teilweise) Erstattung bei ambulanter, stationärer oder zahnärztlicher Behandlung
ansonsten - keine Leistung
Krankenrücktransport - keine Leistung
Lücke schließen:
Leistungsvorteil bei Auslandsurlaub
Bei ambulanter oder stationärer Behandlung sowie schmerzstillender Zahnbehandlung aufgrund einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls Erstattung unter Anrechnung der Vorleistung der GKV zu 100%.
Erstattung der Mehrkosten für Krankenrücktransport zu 100%
-bei medizinischer Notwendigkeit
-falls stationäre Behandlung im Ausland länger als 2 Wochen dauern würde.
Lücke:Krankenhaus
Einweisung in eines der beiden nächstgelegenen Vertragskrankenhäuser. Gem. §39 Abs. 4 SGB V für maximal 14 Tage pro Kalenderjahr:
Zuzahlung für Erwachsene - 9 EUR
Lücke schließen:
Leistungsvorteil im Krankenhaus
Erstattung der Mehrkosten der allgemeinen Krankenhausleistungen bei Wahl eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses. Krankenhaustagegeld von 10 EUR.
Erstattet werden unter Anrechnung der Vorleistung der GKV zu 100% die Aufwendungen für den medizinisch notwendigen Transport zum bzw. vom geeigneten Krankenhaus bis zu 100 km Entfernung.
Lücke Sehhilfen
Erstattung für Brillengläser in Höhe der Festbeträge; begrenzte Erstattung für Kontaktlinsen
Brillengestelle - keine Leistung
Lücke schließen:
Leistungsvorteil bei Sehhilfen
(Brillengläser, -gestelle, Kontaktlinsen)
Unter Anrechnung der GKV-Vorleistung:
bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres bis zu 125 EUR je Versicherungsfall, sofern ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis zu 125 EUR innerhalb von 2 Jahren.
Lücke:Heilpraktiker
Behandlung durch Heilpraktiker - keine Leistung vom Heilpraktiker verordnete Arzneien - keine Leistung
Lücke schließen:
Leistungsvorteil Heilpraktiker
Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (ohne Psychotherapie), sowie von Heilpraktikern verordnete Arzneien zu 80%. Innerhalb von 2 Jahren werden max. 1.200 EUR erstattet.
Besonderes Plus: Optionsrecht
Wechselmöglichkeit ohne erneute Prüfung des Gesundheitszustandes und ohne erneute Wartezeiten in Abständen von 24 Monaten, jeweils zum 01.01. eines Jahres, für alle im Vertrag versicherten Personen:
bis Alter 55 in eine höhere Stufe der „Gesundheitspolice“
bis Alter 50 in einen Tarif der
Krankheitskostenvollversicherung einschließlich Krankentagegeld (falls keine Versicherungspflicht besteht). Wechsel in die Vollversicherung ist darüber hinaus auch bei Wegfall der Versicherungspflicht in der GKV möglich.
Außerdem gibt es noch Zusatzabsicherung im Rahmen der Gesundheitspolice
Gruß Jeanette
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