Hallo,
auf einigen Lebenmittelverpackungen liest man zB. „ohne künstliche Aromastoffe *“. Weiter unten heißt es dann „*lt. Gesetz“.
Heißt das Sternchen dann, dass die Mengen der künstlichen Aromen sich unterhalb der gesetzlichen Grenze zur Deklarierung befinden, dass Lebensmittel aber sehrwohl geringe Mengen Aromastoffe enthält; oder heißt das Sternchen, dass das Gesetz hier für alle Hersteller dieses Lebensmittels vorschreibt, dass wirklich nichts zugesetz werden darf?
Mahlzeit,
es heißt, daß es bestimmte gesetzliche Regelungen gibt, die vom Hersteller eingehalten werden. Was genau, müßte im EInzelfall geschaut werden.
Aber alle Bezeichnungen, die etwas prosaisch umschreiben, machen mich skeptisch.
So die Werbung eines Joghurtherstellers, keinen Kristall zucker zu verwenden.
Ein genaueres Studium der Zutatenliste bringt dann nämlich zutage, daß Glucosesirup oder Invertzucker verwendet wird, was im Prinzip keinen Unterschied zu Kristallzucker (= Sacharose oder Rübenzucker) macht. Der Werbeeffekt ist aber doch enorm.
Gandalf
Literatutip:
Die Suppe lügt, Droemer Knaur (1999), ISBN 342677402X Buch anschauen
von Hans Ulrich Grimm (leider kein Märchen)
Hei!
auf einigen Lebenmittelverpackungen liest man zB. „ohne künstliche Aromastoffe *“. Weiter unten heißt es dann „*lt. Gesetz“.
Heißt das Sternchen dann, dass die Mengen der künstlichen Aromen sich unterhalb der gesetzlichen Grenze zur Deklarierung befinden, dass Lebensmittel aber sehrwohl geringe Mengen Aromastoffe enthält; oder heißt das Sternchen, dass das Gesetz hier für alle Hersteller dieses Lebensmittels vorschreibt, dass wirklich nichts zugesetz werden darf?
Letzteres.
Der Jurist nennt das „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“.
Wenn ich „ohne Konservierungsstoffe“ draufschreibe, obwohl ich sowieso keine Konservierungsstoffe reintun dürfte, gäb’s was von der Lebensmittelüberwachung auf die Mütze, weil ich damit indirekt ja behaupten würde, das es vergleichbare Produkte mit Konservierungsstoffen gäbe - was ja nicht stimmt, da nicht zulässig.
Es gibt noch eine dritte Formulierung „laut Handelsbrauch ohne Konservierungsstoffe“, das kann/muss man benutzen, wenn man zwar konservieren dürfte, es aber allgemein nicht gemacht wird. Beispielsweise bei Gurken, die dürfte man konservieren, aber das macht keiner (für den normalen LEH).
Gilt alles sinngemäß auch für alle anderen Zusatzstoffe.
lg & schöne Pfingsten,
mabuse
Ich nochmal - hab was vergessen 
Heißt das Sternchen dann, dass die Mengen der künstlichen Aromen sich unterhalb der gesetzlichen Grenze zur Deklarierung befinden,
Bei vielen Zusatzstoffen - insbesondere Aromen und den meisten Farbstoffen - gibt der Gestzgeber keine Grenze vor, sondern nur die Formulierung „Quantum satis“, bedeutet „Soviel wie nötig, sowenig wie möglich“.
dass Lebensmittel aber sehrwohl geringe Mengen Aromastoffe enthält;
Das kann dennoch vorkommen.
Viele Lebensmittel sind ja zusammengesetzt. Wenn nun eine der Zutaten einen Zusatzstoff enthält, dann muss dieser nur in der Zutatenliste erscheinen, wenn er im Endprodukt immer noch technologisch wirksam ist (geregelt in der Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung § 5 Absatz 2 Nr. 2, http://bundesrecht.juris.de/lmkv/__5.html).
Mal ein Beispiel, das ich vor einiger Zeit auf meinem Schreibtsich hatte:
Einer meiner Kunde stellt gefüllte Oliven her, da wird einfach das Loch, das durch das Ausstossen der Kerne entsteht, mit einer Papika-Paste gefüllt. Diese Paste ist konserviert.
Da die Paste aber im Gesamtprodukt nur ein Zehntel ausmacht, sinkt natürlich auch die Konzentration des Konservierungsstoffes auf 10%. Und das ist zuwenig, um weiterhin konservierend zu wirken - er muss die Konservierungsstoffe nicht in der Zutatenliste angeben.
Es gibt sogar ein Gerichtsurteil (nicht zu diesem Produkt, aber ein übertragbares), nachdem er er die Konservierungstoffe nicht nennen darf. Denn dann würde der aufmerksame Verbraucher glauben, das gesammte Produkt wäre ausreichend konserviert, um auch nach dem Öffnen der Verpackung noch länger haltbar zu sein - was es nicht ist. Damit wäre eine Kennzeichnung das Konservierungsstoffes irreführend.
In diesem Beispiel ist die Sache noch recht eindeutig, leider ist die technologische Wirksamkeit nicht immer so einfach abzuschätzen, es gibt da eine erhebliche Grauzone, die auch noch von Produkt zu Produkt verschieden sein kann.
Absolute Sicherheit, das etwas gar nicht drin ist, wenn es nicht draufsteht, gibt es daher nie. Nur die Mengen sind garantiert sehr viel geringer als in Produkten, bei denen es ausgelobt wird.
lg & schöne Pfingsten,
mabuse
Hallo,
ohne kuenstliches Aroma kann bedeuten, mit naturidentischem Aroma. Naturidentisch ist kuenstlich chemisch hergestellt, mit demselben Ergebnis wie in der Natur. Bitte unterscheiden von natuerlichem Aroma, das beispielsweise aus natuerlichen Bakterien auf natuerlichem Holz hergestellt wird, um einen Joghurt nach Frucht schmecken zu lassen.
Gruss Helmut
Der Jurist nennt das „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“.
Jupp, danke, darauf wollte ich hinaus.
LG