Moin,
immer öfter findet man unter Angeboten bei ebay den (von einer Person scheinbar verfaßten und tausendfach kopierten) Zusatz: „Gem.dem neuen EU-Recht handelt es sich hier um einen Privatverkauf, bei dem jegliche Gewährleistung und Rückgabe ausgeschlossen ist.“
Mal abgesehen davon, dass vermutlich max. 1% der dieses Schreibenden diese EU-Regelung kennt - manch einer verkauft ganz offensichtlich Schrott und meint wohl er könne sich mit einer solchen Klausel schützen.
Frage: Welche Relevanz hat dieser Zusatz? Gibt es dem Verkäufer einen Freibrief Schrott zu verkaufen? Was hat es damit wirklich auf sich?
Würde mich echt mal interessieren…
Gruß, Claus
Hi Claus,
Frage: Welche Relevanz hat dieser Zusatz? Gibt es dem
Verkäufer einen Freibrief Schrott zu verkaufen? Was hat es
damit wirklich auf sich?
Das Problem mit der Gewährleistung ist, das du auch als Privatverkäufer für eventuelle unbekannte Mängel haftest, wenn du die Gewährleistung nicht explizit ausschließt. Gerade bei gebrauchten technischen Geräten ist aber das Risiko, das in dem Zeitrahmen etwas kaputt geht eher als hoch anzusetzen. Deshalb ist es schon ratsam, die Gewährleistung auszuschließen.
Ein Freibrief, Schrott zu verkaufen, ist dies jedoch nicht. Bekannte Mängel müssen wie gehabt angegeben werden. Unterläßt der Verkäufer dies oder gibt sogar eine offensichtlich falsche Artikelbeschreibung ab, kannst du das Gerät aufgrung fehlender zugesicherter Eigenschaften wieder zurückgeben. Da ‚schützt‘ den Verkäufer auch kein Ausschluß von Gewährleistung oder Garantie.
Grüßle
Frank K.
Und an ne Richtlinie muss sich schonmal gar keiner halten 
Das Gewährleistungsverhältnis müsste schon in einem Gesetz verankert sein… und das ist es auch… im BGB ^^
http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm
Also das vielzeilige EU-Richtliniengelaber ist totaler Quatsch und einfach nur von Ahnunglosen von irgendwem anderen abkopiert.
‚Gewährleistung ausgeschlossen‘ allein reicht vollkommen aus.