Hallo,
vor ca. 3 Jahren schloß ich eine Zusatz-Pflegeversicherung ab. Dies ging nur in Kombination mit einer Sterbeversicherung. Die Sterbeversicherung wurde auf 1.000 Euro abgeschlossen, die Zusatz-Pflegevers. auf 500,00 Euro. (eigentlich auch 1000,00, aber da ich eine der 3 Fragen, Parkinson, Multiple Sklerose und nochwas mit „ja“ beantworten mußte, nur 500,00) Kurze Zeit später bekam ich die Policen zugeschickt. In denen hat sich die Vers. vertan und die Gesamtsummen vertauscht. Darin heißt es nun, die Sterbevers. 500,00 und die Zusatz-Pflegevers. 1000,00. Nun möchte ich demnächst Pflegestufe I beantragen. Muß sich die Vers. nun an die Police halten (wäre für mich ja besser) oder gilt das mit dem Vers.vertreter handschriftlich (von mir allerdings unterschrieben) ausgefüllte Formular?
Vielen Dank im voraus für Antworten
Viele Grüße
J.G.
Hallo,
Lass dir den Versicherungsschutz noch einmal telefonisch bestätigen,
damit du sicher bist deine Police richtig gelesen zu haben.:
Grundsätzlich ist massgeblich was in der Police steht, da mit Zugang dein Vertrag nach diesen Bedingungen zustande gekommen ist.:
Für dich hoffe ich natürlich, dass dein Vertrag so dokumentiert wurde wie du es in der Police liest.:
Prüfe auch noch einmal deine Police auf Bedingungen oder kenntlich gemachte Stellen, in denen vom vereinbarten Schutz abgewichen werden kann.:
Häufig werden diese Bemerkungen auf der zweiten, dritten Seite überlesen:
Hallo,
es gilt hier wahrscheinlich eher der Antrag - und es wird strittig sein.
Da gibt es im BGB einen Paragraphen, der den Irrtum definiert. Der könnte hier Anwendung finden.
Also, Telefonhörer, anrufen, fragen, abwarten.
Viele Grüße
Thorulf Müller
Hallo,
es gilt hier wahrscheinlich eher der Antrag - und es wird
strittig sein.
Da gibt es im BGB einen Paragraphen, der den Irrtum definiert.
Der könnte hier Anwendung finden.
Lex Specialis vor Lex Generalis, das steht im VVG §5
§ 5 ist die Billigungsklausel!
Wenn der Versicherer ROT policiert - also bewußt abweichend vom Antrag, dann kann der Kunde die Police wegwerfen oder annehmen.
Bei Irrtum in der Erklärung gilt BGB!
Die Abweichung hätte also kenntlich gemacht werden müssen! Das ist aber mutmaßlich nicht passiert!
Falls dochh, dann hättest Du Recht!
Thorulf Müller
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