Zusatzbeitrag der gesetzl.Krankenkassen

Hallo, viele Kassen erheben demnächst einen Zusatzbeitrag. Kann man
die Zahlung verweigern, weil man sich innerhalb der Pfändungsfrei-
grenzen befindet mit seinem Einkommen (viele Rentner und AN z.B. mit Kindern)? Gruß

Kann man :die Zahlung verweigern, weil man sich innerhalb der
Pfändungsfreigrenzen befindet mit seinem Einkommen

Nein, ggf. gibt es eine Härtefallregelung. Was man auf jeden Fall kann, ist die KK zu wechseln und zu hoffen, dass die neue die nächsten 18 Monate keinen Zusatzbeitrag erhebt.

Dann kommt der Zoll mit dem Kuckuck
Hallo,

die Regelung mit dem Zusatzbeitrag ist schon so kalkuliert, dass von den 8 € Beitrag = 3 € (37,5%) für Einzug und Beitreibung der Beitäge vorgesehen sind. Dazu gehört auch die Beauftragung der Zollämter um bei den Beitragsschuldnern zu pfänden.

Gruß Woko

Hallo,
klar kann man die Zahlung verweigern, es nützt nur nix - ob es dann wirklich zu einer Pfändung kommt, das liegt immer noch daran ob es etwas zu pfänden gibt.
Gruß
Czauderna

Hallo,

Was man auf jeden
Fall kann, ist die KK zu wechseln und zu hoffen, dass die neue
die nächsten 18 Monate keinen Zusatzbeitrag erhebt.

wieso 18 Monate? Hat man nicht bei der neuen Kasse auch wieder ein Sonderkündigungsrecht bei Erhebung eines Zusatzbeitrages?

Viele Grüße

Andreas

Hallo,
ja, hat man und wenn man will kann man solange von Kasse zu Kasse wechseln ohne eienen Cent berappen zu müssen - bis auch die letzte Kasse einen solchen Zusatzbeitrag erhebt.
Wenn man logisch die Sache weiterverfolgt dann müssten alle, die jetzt Ihre Kassen wegen des Zusatzbeitrages verlassen in eine Kasse mit Prämienauszahlung wechseln - das lohnt dann richtig.
Gruß
Czauderna