Liebe/-r Experte/-in,
am 08.03.2010 erhielt ich eine Mitteilung meiner o.g. Krankenkasse zum Thema Zusatzbeitrag ab dem 01.März 2010. Diese Mitteilung trägt das Datum vom 03.März 2010.
Die KKH/Allianz erhebt ab dem 01.März 2010 einen Zusatzbeitrag von monatlich 8 Euro. Soweit so gut. Vom Grundsatz bin ich damit Einverstanden. Eine Wechselabsicht besteht nicht!
Meine Frage lautet nun: Ab wann ist der Zusatzbeitrag fällig und ab wann kann die KKH/Allianz diesen Zusatzbeitrag erheben? Die KKH/Allianz setzt ihre Fälligkeit auf den 15.04.2010.
Ich bin der Meinung, daß die Fälligkeit frühestens 4 Wochen nach Bekanntgabe durch die Krankenkasse gegeben ist und der Beitrag somit erst ab 08.04.2010 (Eingang der Mitteilung beim Versicherten)erstmalig erhoben werden kann (Fristenregelung BGB).
Ich hoffe, Sie können mir in dieser Frage weiterhelfen.
Vielen Dank im voraus!