Zusatzbeitrag trotz Kündigung?

Hallo,

es heißt, dass man keine Zusatzbeiträge zahlen muss, wenn man von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Ist das richtig?

Wie sieht es aber aus, wenn man die Mitgliedschaft in der KK ordentlich gekündigt hat und erst dann von der KK über die Erhebung von Zusatzbeiträgen informiert wurde? Muss man auch dann die Zusatzbeiträge für die Zeit bis zum Wechsel zahlen?

Noch eine kleine Frage: Ist es zulässig, dass rückwirkend Zusatzbeiträge erhoben werden?

Vielen Dank für aussagekräftige Fragen im voraus. Gern würde mich auch interessiere, wo dies jeweils geregelt ist.

Gruß
MalneFrage

Hallo,

durch eine normale Kündigung, die erst nach der ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrages wirksam wird, vermeidet man den Zusatzbeitrag nicht. Man hat aber die Möglichkeit, eine weitere Kündigung wegen des Zusatzbeitrages bis zu dessen ersten Fälligkeigkeit ( 6.4.2010 ?) auszusprechen. Dann braucht man den Zusatzbeitrag nicht zu zahlen.

Offensichtlich ist eine rückwirkende Erhebung des Zusatzbeitrages möglich. Das hat die BKK für Gesundheitsberufe im Februar rückwirkend zum 1.1.2010 gemacht. Formal ist das aber keine Rückwirkung, da der erstmalige Beitrag von Januar - März als Quartalsbeitrag erst am 6.4.2010 fällig wird.

Gruß Woko

Hallo,
ergänzend dazu nur eine private Bemerkung:
Es steht nirgendwo dass auf der Kündigung, die bis zum 15.03. (erste Fälligkeit bei Einführung des Zusatzbeitrages zum 01.02.2010) vermerkt sein muss dass die Kündigung eben wegen dieses Zusatzbeitrages erfolgt ist - würde die Kasse nun hier wirklich einen Unterschied machen, muesste sie quasi jede Kündigung nochmals abgleichen - was für ein Aufwand - ergo werten all in dieser Zeit eingehenden Kündigungen gleich behandelt, d.h. kein Zusatzbeitrag.
Ob das allerdings alle Kassen so händeln, das steht noch nicht fest.
Gruß
Czauderna