Hallo,
es heißt, dass man keine Zusatzbeiträge zahlen muss, wenn man von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Ist das richtig?
Wie sieht es aber aus, wenn man die Mitgliedschaft in der KK ordentlich gekündigt hat und erst dann von der KK über die Erhebung von Zusatzbeiträgen informiert wurde? Muss man auch dann die Zusatzbeiträge für die Zeit bis zum Wechsel zahlen?
Noch eine kleine Frage: Ist es zulässig, dass rückwirkend Zusatzbeiträge erhoben werden?
Vielen Dank für aussagekräftige Fragen im voraus. Gern würde mich auch interessiere, wo dies jeweils geregelt ist.
Gruß
MalneFrage