Zusatzbeleuchtung und Co

Hi Leute,
Ich bin ein Mensch, der immer gern besonders ausgefallene Dinge besitzt. Meine neueste Errungenschaft ist ein Trabant 601 deluxe.

Nun habe ich vor einiges umzubauen.
Der Trabbi soll erstens mal schwarz werden und der Kühlergrill verchromt. Doch das ist ja weniger das Problem. Mein Hauptproblem liegt in der Rechtlichen zulassung von gewissen Zusatzbeleuchtungen. Und zwar möchte ich unter das Fahrzeug entweder Neonröhren oder besonders Helle LEDs und im Frontbereich ein Rotes sich bewegendes Licht wie es sicher jeder aus der Serie „Knight Rider“ kennt.

Nun habe ich schon verschiedene Dinge von verschiedenen Personen gehört. Z.B. das ich die Neonröhren zwar drunter haben darf aber sie nicht wärend der Fahrt benutzen darf oder das ich doch das Rote Frontlicht als Nummernschildbeleuchtung eintragen lassen soll und so einiges mehr.

Doch was ist nun wirklich Legal ???
Und was muss ich beachten wenn ich mich dazu entscheide solche Dinge in mein Auto einzubauen (beschränkungen für den Betrieb)

SCHON MAL DANKE FÜR JEDE HILFE !!!

Hi Christian,

solange du dein Auto auf privatem Grundstück bewegst oder zur Ansicht rumstehen hast, darft du dran und rumbauen, was du willst. Ganz krass gesagt, du darfst dann sogar besoffen rumfahren, solange du nur dich gefährdest.

Was ich damit sagen will, du bist bei Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr an die StVZO gebunden (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php), dort insbesondere das Forum solltest du dir ansehen (http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showfor…).

Gruß
André

Hallo auch,
wenn dir die Suche im Internet nicht die gewünschten Antworten bringt, dann hilft es auch, sich einen freundlichen Prüfbeamten zu suchen, mit ihm anhand von Katalogseiten, Prospekten etc. das Umbauvorhaben abzusprechen, und es nachher vom selbigen Prüfer abnehmen zu lassen.
Wenn es nicht ausufert, lassen die Prüfer die ich kennengelernt habe, gerne mit sich reden, und machen auch Vorschläge, falls die eine oder andere Umbaumaßnahme ihnen mißfällt.
Auf jeden Fall hat man so bessere Karten, als wenn man mit einem rollenden Christbaum vorfährt, und dem Prüfbeamten erklärt, er müsse das jetzt gefälligst so eintragen, weil alle ‚Experten‘ im Internet versichert hätten, dass die ganze Lightshow so zulässig sei.

Viel Spaß mit der Pappe,
Peter
(ich bezweifle allerdings leider, dass der Knight-Rider-Effekt und die Fahrbahnbeleuchtung eine Chance haben :frowning: )

Auf jeden Fall hat man so bessere Karten, als wenn man mit
einem rollenden Christbaum vorfährt, und dem Prüfbeamten
erklärt, er müsse das jetzt gefälligst so eintragen, weil alle
‚Experten‘ im Internet versichert hätten, dass die ganze
Lightshow so zulässig sei.

Man sollte aber auch wissen, dass die Polizei das Auto im Zweifelsfall einfach stilllegen kann sofern nicht zulässig, ob man nen TÜV Mann gefunden hat der das einträgt oder nicht.

Viel Spaß mit der Pappe,
Peter
(ich bezweifle allerdings leider, dass der Knight-Rider-Effekt
und die Fahrbahnbeleuchtung eine Chance haben :frowning: )

Zum Glück kann ich da nur sagen :wink:

Grüße
Bruno