Zusatzeinkommen als Tippgeber einer Versicherung

Hallo Frau Nestle,
ich bin ein sogenannter Tippgeber einer Versicherung und muss ja die Einnahmen bei der Steuererklärung angeben. Meine Farge ist nun wo genau ich das tun muss und was ich als Werbungskosten dagegen setzen kann.
Ich danke im voraus für die Antwort.
MfG
Pierre Wilhelm

Hallo,

spontan gesagt würde ich es als EInk. aus selbständiger Tätigkeit angeben. Aber bitte einen Steuerberater konsultieren!!

Gruß

Es gibt dafür eine gesonderte Freigrenze im § 22 Abs. 3 EStG. Diese beträgt 256 € pro Jahr. Ab dem ersten Euro, der darüber hinaus geht, ist die gesamte Einnahme aus der Tippgeber-Provision steuerpflichtig.
Mehr dazu hier: http://www.tippgeber.ug/glossar/steuerpflicht/