Zusatzjob für Renterehepaar

Hallo,

darf ein Rentner zusätzliche Tätigkeiten in einem Mehrfamilienhaus, wo er selber auch Eigentümer ist, wie Hausreinigung, Gartenarbeiten
usw ausüben und sich diese als Aufwandentschädigung auszahlen lassen, d.h. diesen Job nicht bei Knappschaft anmelden? Die anderen Eigentümer wären doch bereit seinen Job anzumelden, aber er besteht darauf seine Entlohung als Aufwandentschädigung zu erhalten.
Wer kann hier darüber mehr sagen ?
Gruß
karamemo

Hi, bei d. Knappschaft nachfragen. Zuverdiensthöhe hängt davon ab ob Altersruhegeld oder vorgezogene Rente. Ausserdem wird er d. Zuverdienst wohl versteuern müssen.
MfG ramses90