Hallo zusammen,
angenommen eine Person X macht ein Mietvertrag als alleiniger Mieter, in diesem Mietvertrag ist eine Sondervereinbarung die besagt, dass Person X in alle Rechte und Pflichten des Vormieters eintritt. Ist Person X dazu verplichtet z.B. die Nebenkostennachzahlung des Vormieters zu zahlen. Liebe Grüsse an Alle!
Hallo,
angenommen eine Person X macht ein Mietvertrag als alleiniger
Mieter, in diesem Mietvertrag ist eine Sondervereinbarung die
besagt, dass Person X in alle Rechte und Pflichten des
Vormieters eintritt. Ist Person X dazu verplichtet z.B. die
Nebenkostennachzahlung des Vormieters zu zahlen.
Wer unterschreibt denn so etwas ohne die Höhe der Nachzahlung zu kennen?
Mit dieser Nachzahlung hat der neue Mieter doch gar nichts zu tun.
Gruß.
Manni
ja Person X hats halt unterschrieben. Perso X hat Wohnung vom Vormieter
übernommen. Mietvertrag per Post gemacht ohne Übergabeprotokoll, Person X hat Vermieter nie persönlich kennengelernt. Hat solche Klausel bei abschluss eines neen Vertrages Rechtskraft. Danke und Gruss!