Zusatzkosten bei Gewährleistung, wer trägt diese?

Hallo zusammen,

Wer muss entstehende Zusatzkosten tragen, wenn aufgrund eines nicht mangelfreien Produkts Zusatzkosten entstehen. Beispielsweise ein Produkt, welches aufwendig an einem Auto verbaut werden muss und nach einem halben Jahr (also innerhalb der Gewährleistung) ein Mangel auftritt, welcher nicht durch einen alltäglichen Verschleiß zu begründen ist. Die entsprechenden Zusatzkosten wären nun die durch den Mangel entstehenden Werkstattkosten.
Bitte, wenn möglich mit den Paragraphen aus den entsprechenden Gesetzesbüchern.

Vielen Dank!

http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html