Zusatzkosten Kontaktlinsen

Halli hallo
ich habe eine Frage im Bereich „Kaufrecht“, Sozialversicherungsrecht bzw. Gesundheitsrecht.

Vorgeschichte: Ich habe eine Kontaktlimse bekommen die von der Krankenkasse bezahlt wurde, da es sich bei mir um eine Ausnahme(spezielle Augenerkrankung) handelt.
Natürlich wird bis zu einer Grenze/„Satz“ erstattet.
Ich habe den maximalen Erstattungspreis bekommen.

Nun fordert der Optiker nach gut einem 1 Jahr noch Kosten an, die die Krankenkasse nicht erstattet hat. Obwohl er mir vorher versichert hat das die Krankenkasse alles bezahlt.

Nun zu meiner Frage: ist das rechtlich, darf er nach solanger Zeit (obwohl er mir versichert hat das die Krankenkasse allles bezahlt) die restlichen
Kosten anfordern??

Es wäre sehr toll wenn ihr mir helfen würdet,denn ich weiß nicht mehr
weiter.
Wünsch trotz alledem einen schönen Abend.
mit freundlichen Grüßen
Nicel 89

Hallo,
ich würde mich weigern zu zahlen, das ist meine Privatmeinung.
Da es sich hier um einen Ausnahmefall handelt, war es sicher so,
dass die Krankenkasse auch explizit diesen Fall entschieden hat,
also lagen ihr die ärztlichen Unterlagen und sicher auch ein
Kostenvoranschlag für die Linsen vor. Sicher hat die Kasse auch schon
bei Bewilligung die Summe festgelegt.
Andererseits, wenn Sie keine schriftlichen Belege dafür haben, dass
der Optiker seinerzeit eine volle Kostenübernahme signalisiert hat,
sieht es schon wieder schlechter aus - das ist dann eine Zivilrechtliche Angelegenheit, da das Geschäft zwischen Optiker und
Ihnen abgeschlossen wurde.
Gruss
Czauderna

Hallo Nicel,

ich würde die Krankenkasse fragen, warum die Kosten nicht - wie vom Optiker zugesichert - in voller Höhe übernommen werden. Und ob es „normal“ ist, wenn die Rechnung für die Zuzahlung so lange auf sich warten lässt.
(normal ist das nämlich nicht, auch wenns legal ist)

Grüße
Mara

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Hallo,

wenn der Optiker damals die Kostenübernahme zugesagt hat, hat er sich wahrscheinlich vorher eine Kostenzusage von der Krankenkasse eingeholt. Er müsste einen schriftlichen Nachweis erbringen, dass seitens der Krankenkasse eine Ablehnung erfolgt ist. Er müsste eine neue Forderung erstellen, versehen mit einem aktuellen Datum. In dieser Forderung müssen alle Daten enthalten sein, nebst dem Ablehnungsbescheid der Kasse.

Daraufhin sollten Sie ihn schriftlich an seine frühere Zusage erinnern. Sollte bei der Vorsprache bei dem Optiker nur eine Person anwesend gewesen sein, die das mitgehört hat, berufen Sie sich auf dessen Zusage. Gegebenenfalls müsste er für die falsche Beratung /Aufklärung haften. Das eben gesagte (Zeuge) wäre aber wichtig. Er könnte durchaus das sogenannte Rücktrittsrecht des Kunden verschleiert haben, wenn er eine solche lange Zeit hat verstreichen lassen. Da bei allen Forderungen, die Daten, wie Zeit, Geldbetrag, bzw. Kostenvoranschlag usw. erste Priorität haben.

Von Forderungen aller Art kennt man, dass sie an Fristen gebunden sind. So wie ein Rücktrittsrecht an eine bestimmte Zeit gebunden ist, kann es für eine Nachforderungen nicht anders gelten. Es sei denn, es wurden zuvor einige Mahnung seitens des Optiker versendet.

Diese Angaben sind aber unverbindlich.

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Hallo Czauderna,
erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Leider habe ich nichts schriftliches in der Hand und leider keinen Kostenvoranschlag. Das ich einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einreichen muß, wußte ich nicht. Und die Krankenkasse und natürlich der Optiker(der möchte ja zum höchstmöglichen Preis verkaufen)haben mich nicht darauf hingewiesen das ich einen Kostenvoranschlag brauche. Außerdem ist es sehr komisch das diese Kontaktlinse mit Anpassung über das 3-fache mehr kostet als die vorige bei einem anderen Optiker. was kann ich in diesem Fall tuen?

Hallo,
ich würde mir bei der Kasse zunächst mal die dortigen Unterlagen besorgen, denn die Kasse zahlt nicht ohne Unterlagen.
Da kannst Du dann sehen, wie das alles zustande kam.
Vorher kann man nix weiter dazu sagen.
Gruss
Günter Czauderna