Guten Tag und ein großer Lob an die Betreiber dieses Forums!
Folgendes Problem:
Es wird ein Haus gebaut und schon vor dem bau entscheidet man sich für eine Fussbodenheizung. Man bezahlt im Vorfeld auch die Kosten.
Als das Haus dann steht und es um die Installation geht, stellt sich heraus, dass die Fussbodenheizung für die Fernwärmeheizung nicht geeignet ist und dass man dazu einen speziellen Wärmetauscher braucht, der zusammen mit der Montage nochmal das Doppelte kostet.
Dass mit Fernwärme geheizt wird ist lange bekannt und als man nach den ausgeführten Arbeiten auf das Problem aufmerksam macht, möchte sich der Verkäufer absichern und schickt ein Schreiben mit dem Hinweis auf die für den Betrieb der FBH notwendigen zusätzlichen Anlagen.
Somit wurde die FBH leicht verkauft, da die zusätzlichen Kosten, gewollt oder ungewollt verschwiegen, wurden. Wüßte der Käufer von den Zusatzkosten beim Kauf der FBH, hätte er sich das gespart.
Die FBH wurde mit dem Haus geliefert. Daher sagt der Verkäufer, dass er mit der Installation nichts zu tun hat. Anders als im Vertrag (Gasheizung), hat sich der Käufer für die Fernwärmeheizung entschieden, hat aber darauf mehrmals hingewiesen.
Kann der Käufer jetzt vom Verkäufer die Beteiligung an diesen Kosten verlangen? Gibt es vergleichbares in der Gesetzgebung?
Vielen Dank für die Meinung schon mal im Voraus.
Gruß