habe eine Zusatz-Krankenversicherung abgeschlossen
bei einer Versicherung, die (angeblich) auf sog.
Wartezeiten zu verzichtet.
Nun habe ich inzwischen den Versicherungsschein
und das Kleingedruckte erhalten. Dort steht aber
geschrieben unter „Allg. Vers.-bedingen, Absatz
II, § 3 Wartezeiten:
…die normalen Wartezeiten betragen 3
Monate…die besonderen Wartezeiten
(für u. a. Kieferorthopädie, Zahnbehandlungen)
betragen 8 Monate…“
Ich habe keine Kopie des 1. Blattes meines
Antrages erhalten, auf dem unter der Hinweis
steht, dass auf Wartezeiten verzichtet wird.
Ich habe nun bei der Versicherung angerufen; mir
wurde bestätigt, es gäbe keine Wartezeiten und
wenn ich nun z. B. sofort eine Brille benötigte,
würde sich diese Zusatzversicherung an den Kosten
beteiligen bzw. diese lt. Vereinbarungen
übernehmen.
Ich bin nun aber verunsichert, kann ich mich
auf die telefonische Auskunft einer Frau XY
verlassen oder wie ist dies zu beurteilen?
Ich habe noch knapp 2 Wochen Zeit, vom Vertrag
zurückzutreten…
Hallo,
vielleicht werden Raimund oder Thorulf das besser wissen, aber für mich gilt das „Kleingedruckte“ oder auch die
Allgemeinen Versicherungsbedingungen immer noch vorrangig vor einer mündlichen Auskunft.
Hallo Chrys,
rufe noch mal bei der Versicherung an und lass´ dir schriftlich bestätigen, dass Du keine Wartezeit hast.
Sag´ es lieb und freundlich und die Tante wird Dir bestimmt so einen Brief oder Fax zusenden.
Grüße
Raimund
Ja, in den AVB (MB/KK) steht in § 3 das komplette Regelungswerk zu den Wartezeiten.
Um wirklich sicher zu sein, dass die Wartezeiten entfallen, sollten folgende Punkte geklärt werden:
Liegt dem Versicherungsschein eine Besondere Bedingung (BB) bei? In Ihr müsste dann der Wartezeiterlass bereits dokumentiert sein.
Steht ggf. im Tarifdruckstück (Umfang der Leistung etc.) etwas zum Verzicht auf die Wartezeiten? Wenn ja, ist dies beim gewählten Tarif so und wird dann auch nicht mehr gesondert dokumentiert.
Steht in den MB/KK unter § 3 noch eine Ergänzung? Die Wartezeiten wwerden ja nur „allgemein“ dort aufgeführt. Es kann aber sein, dass im Anschluß an diese Erklärung dann noch ein Hinweis erfolgt, dass für bestimmte Tarife oder Arten von Versicherungsverträgen, keine Wartezeiten bestehen. In der Regel werden die Passagen dann vom eigentlichen Musterbedingungstext hervorgehoben.
Sollte kein Hinweis zu finden sein, würde ich davon ausgehen, dass die Wartezeiten bestehen. In der Regel verzichtet ein Versicherer bei einer Zusatzversicherung nicht auf diese Regelung.
Wie schon vorher hier geschrieben: Wenn kein Hinweis zu finden ist, um eine kurze schriftliche Bestätigung bitten, sonst ist im Leistungsfall das Bedingungswerk Grundlage.