Zusatzleistung bei ALG1 ?

habe da mal eine frage,
Ich mache zurzeit eine Schulische Umschulung zum Groß und Außenhandels Kaufmann. Ich beziehe ALG1 (598€) vom amt,und würde gerne wissen wollen ob man nebenbei Bafög beantragen kann oder andere Leistung? Wäre sehr dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

MFG

Dennis

Solange Sie noch ALG1 beziehen können Sie beantragen was Sie wollen.

Wie kann ich das verstehen??? habe ich denn ein recht auf zusatzleistung? und würde der mir genehmigt werden?

Solange Sie noch ALG1 beziehen können Sie beantragen was Sie
wollen.

Ein recht auf Zusatzleistungen haben Sie nicht. Dafür bekommen Sie ja immerhin auch ALG1. Reicht dieses ALG1 nicht aus könnte man aufstockendes ALG 2 beantragen. BaFög da weiß ich nicht so richtig. Während dem ALG1 sieht man alles ein wenig lockerer. Laut Kollegen ist es möglich BaFög und ALG1 gemeinsam zu beziehen. Spätestens bei ALG2 fällt ihnen das BaFög aber auf die Füße das dieses komplett mit ins ALG2 eingerechnet wird und Sie dadurch deutlich weniger bekommen vom Amt.

Ich bekomme ca 500€ AlG1 und da ich jetzt eine umschulung mache wird mein ALG1 auf insgesamt 24 monate verlängert sonst wären es nur 12monate. aber da ich nicht mit 500€ im monat auskomme da miete usw bezahlt werden müßen frage ich mich halt ob ich bafög beziehen darf. nur im internet finde ich nicht wirklich was, was mir weiter hilft. und viele hier im internet sind unterschiedliche meinung

Ist immer so wenn man eine Handvoll „Experten“ fragt. :wink: Warum rufen Sie nicht einfach mal morgen die ARGE und fragen direkt nach. Die werden es am besten Wissen.

Genau das ist ja das lustige, mein sachbearbeiter meinte zumir das ich mir bis zu 165€ dazu verdienen darf alles was höher ausfällt wird angerechnet. und laut seiner aussage habe ich ihn kein anrecht auf zusatzleistungen, und im internet lese ich komplett was anderes. und weiss jetzt nicht was stimmt und was nicht stimmt.

Ist immer so wenn man eine Handvoll „Experten“ fragt. :wink:
Warum rufen Sie nicht einfach mal morgen die ARGE und fragen
direkt nach. Die werden es am besten Wissen.

Im Zweifel hat immer die Recht die ihren ALG1 Antrag regelt :wink:

Hallo,

ohne näheres über deine Gesamtsituation zu wissen, rate ich dir folgendes zu lesen:

Ob du überhaupt BAföG-förderungsfähig bist:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/ueberhaupt.php

Ob du eventuelle Schüler-BAföG-berechtigt bist:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php

Viel Erfolg und lieben Gruß

Vita