Zusatzleistungen?

Eine 31j.alleinerziehende Frau mit zwei Kindern arbeitet und bekommt nach Trennung zusätzlich ALG2 für die Unterkunft.Hat sie auch noch zusätzlichen Anspruch auf andere Zahlungen.Meine zb. was ist mit Kosten für den kommenden Umzug/Auszug vom (Noch)wohnsitz beim Ehemann?
Kann Sie auch Renovierungskosten beantragen?Oder wenn noch Möbel für die Kinder gebraucht werden da die jetzigen beim Vater bleiben sollen weil ja die Kinder auch dann bei ihm mal seien werden und dann eine gewohnte Umgebung von Vorteil wären Oder?
Was für Möglichkeiten hat Sie?

Werden eigentlich anfallende Genossenschaftsanteile von der ARGE übernommen?

Kann Sie auch Renovierungskosten beantragen?Oder wenn noch
Möbel für die Kinder gebraucht werden da die jetzigen beim
Vater bleiben sollen weil ja die Kinder auch dann bei ihm mal
seien werden und dann eine gewohnte Umgebung von Vorteil wären
Oder?
Was für Möglichkeiten hat Sie?

Unter Vernachlässigung möglicher Unterhaltsverpflichtungen versuche ich mich mal an einer allgemeinen Antwort (ohne Gewähr):
Grundsätzlich hängt es wie immer von den konkreten Umständen ab.

  • Grundsatz (kein Grundsatz ohne Ausnahme :wink:): Trennung darf nicht auf Kosten des Staates gehen
  • Auf wen läuft der Mietvertrag der gemeinsamen Wohnung? Wenn auf beide: beim Auszug welches Partners fallen geringere Kosten an? (ggf. wird erwartet, dass der Ex-EP ohne Kinder die Wohnung verlässt)
  • Möbel für Kinder müssen ja schon vorhanden sein, d.h. die ARGE erwartet, dass diese auch in die neue Wohnung (in der sich die Kinder regelmäßig aufhalten) übernommen werden. Wenn man sich darauf einigt, dass Kinder sporadisch beim Ex-Partner sind, kann ggf. der Betreuungsdienst eingeschalten werden, um zu evaluieren, welche Möbel unbedingt notwendig sind; dann ist ggf. eine Finanzierung über ein Darlehen möglich (mehr nicht).
  • Renovierungskosten werden nicht übernommen (auch nicht als Darlehen).

Werden eigentlich anfallende Genossenschaftsanteile von der ARGE übernommen?

Genossenschaftsanteile können von der ARGE grundsätzlich wie eine Kaution übernommen werden (Angemessenheit beachten; incl. Abtretungserklärung, Kenntnisnahme des Vermieters, usw.)

Eine 31j.alleinerziehende Frau mit zwei Kindern arbeitet und bekommt nach Trennung zusätzlich ALG2 für die Unterkunft.Hat sie auch noch zusätzlichen Anspruch auf andere Zahlungen.Meine zb. was ist mit Kosten für den kommenden Umzug/Auszug vom (Noch)wohnsitz beim Ehemann?

Viel (bzw. etwas) beitragen kann ich leider nicht, aber mich interessiert die Frage, ob sie denn von der Arge als alleinerziehend anerkannt wurde, da sie ja offensichtlich noch mit dem Ehemann in einer Wohnung wohnt?

Oder ist es einfach nur seine Wohnung, und er wohnt solange woanders?

Ist denn bei ihrem Bedarf der Alleinerziehenden-Zuschlag mit einberechnet worden?

Viele Grüße

Eine 31j.alleinerziehende Frau mit zwei Kindern arbeitet und bekommt nach Trennung zusätzlich ALG2 für die Unterkunft.Hat sie auch noch zusätzlichen Anspruch auf andere Zahlungen.Meine zb. was ist mit Kosten für den kommenden Umzug/Auszug vom (Noch)wohnsitz beim Ehemann?

Viel (bzw. etwas) beitragen kann ich leider nicht, aber mich
interessiert die Frage, ob sie denn von der Arge als
alleinerziehend anerkannt wurde, da sie ja offensichtlich noch
mit dem Ehemann in einer Wohnung wohnt?

Noch wohnt Sie dort.Bei der ARGE ist noch nichts gemacht worden.Es ist lediglich ne Nachfrage was eine alleinerziehende für Möglichkeiten hat.

Oder ist es einfach nur seine Wohnung, und er wohnt solange
woanders?

Nein er wohnt nicht woanders.Sie wohnen NOCH zusammen.

Ist denn bei ihrem Bedarf der Alleinerziehenden-Zuschlag mit
einberechnet worden?

Viele Grüße