Zusatzmietvertrag kündigen

Liebes werweisswas,

eine Frau hat eine WG mit einem Kollegen, es existiert ein gemeinsamer Mietvertrag. Der Kollege zieht aus der WG aus und der Freund der Frau zieht ein. Der Mietvertrag wird nicht gekünduigt, sondern dem Vermieter wird ein Zusatzmietvertrag geschickt mit foglendem Text:
wir möchten Ihnen mitteilen, dass aus der wohngemeinschaftlichen Wohnung (Name des Kollegen) auszieht. Der neue WG-Mieter ist…(Name des Freundes). Unterschrieben von Frau, Kollegen und Frenud. Allerdings hat der Vermieter den Zusatzvertrag nur entgegengenommen und nie unterschrieben zurückgegeben.

Wie es halt dann so häufig ist, der Freund will wieder aus der Wohnung raus und weiss nicht wie die Kündigung dazu auszusehen hat.
Muss er bei dem Vermieter kündigen, und wer muss alles unterschreiben? Oder muss er nur seiner Freundion bescheid geben, da es nur ein Zusatzmietvertrag ist und im original ja noch der alte Kollege drin steht?
Ist der Zusatzmietvertrag überhaupt gültig?

mit freundlichen Grüßen,

der Freund

Liebes werweisswas,

eine Frau hat eine WG mit einem Kollegen, es existiert ein
gemeinsamer Mietvertrag. Der Kollege zieht aus der WG aus und
der Freund der Frau zieht ein. Der Mietvertrag wird nicht
gekünduigt, sondern dem Vermieter wird ein Zusatzmietvertrag
geschickt mit foglendem Text:
wir möchten Ihnen mitteilen, dass aus der
wohngemeinschaftlichen Wohnung (Name des Kollegen) auszieht.
Der neue WG-Mieter ist…(Name des Freundes). Unterschrieben
von Frau, Kollegen und Frenud. Allerdings hat der Vermieter
den Zusatzvertrag nur entgegengenommen und nie unterschrieben
zurückgegeben.

Das ist kein Zusatzvertrag, sondern die Absichtserklärung des Freundes, in die Rechte und Pflichten des Vormieters einzusteigen. Diesen Beleg hat der Vermieter in der Schublade.

Sicherheitshalber sollte der Freund kündigen. Kündigen können den Vertrag aber nur die beiden Hauptmieter zusammen.

Will die Frau wohnen bleiben, sollte sie mit dem Vermieter sprechen und einen alleinigen Mietvertrag verlangen oder die Einwilligung
für einen weiteren Nachfolger einholen.

Nur der Freundin Bescheid sagen reicht nicht. Mit ihr hat er ja keinen Vertrag. Wenn das Vertrauensverhältnis groß genug ist und sie wohnen bleiben und die Miete allein zahlen will und kann, kann man das natürlich machen. Wenn sie aber irgendwann ausziehen möchte, muss der Vertrag auch vom Freund mitgekündigt werden, sonst hat er eine Wohnung gemietet, an die er schon Jahre nicht mehr gedacht hat.