Der Arbeitnehmer war beim alten AG bei einer Zusatzrentenversicherung. Nun lief der Arbeitsvertrag aus und die Rentenversicherung bot eine freiwillige Weiterversicherung an. Allerdings besteht bei dem neuen AG die Möglichkeit einer anderen Versicherung gleicher Art.
Bleibt die alte bestehen und können der AG und AN auch dort einbezahlen oder müsste der AN wechseln, wenn er einzahlen wollen würde. Was passiert dann mit den Einzahlungen der letzten Jahre bei der alten Versicherung?
Ja. Man kann den Vertrag aus eigenen Mitteln bedienen oder beitragsfrei stellen lassen.
und können der AG und AN auch dort einbezahlen
Wenn der AG zustimmt, ja.
oder müsste der AN wechseln, wenn er einzahlen wollen würde.
Der AG darf den Vertragspartner für die Zusatzrente bestimmen. Im schlimmsten Fall müßte man den alten Vertrag ruhen lassen und einen neuen bei dem Vertragspartner des neuen AG abschließen.
Was passiert dann mit den Einzahlungen der letzten Jahre bei der alten Versicherung?
Bleiben dort liegen und werden weiter verzinst, evt. kann man diesen Vertrag später wieder aufleben lassen, ansonsten wird er zu Renteneintritt ausbezahlt.
in den meisten Punkten bin ich voll einer Meinung mit Nordlicht. Nur ein Hinweis: Sollte es sich bei deiner Zusatzrente um eine so genannte Direktversicherung handeln, ist diese portabel, das heisst du kannst sie mit zu deinem neuen Arbeitgeber nehmen. Wenn dieser ausschließlich mit einem anderen Versicherer arbeitet besteht auch die Möglichkeit, das Deckungskapital aus deinem bisherigen Vertrag auf den neuen Vertrag bei dem Versicherer deines Arbeitgebers zu übertragen.
Aber Achtung! Solltest du einen BU-Schutz in deiner derzeitigen Zusatzrente integriert haben, kann es sein, dass der neue Versicherer diesen nicht fortführt. Kommt auf deinen Gesundheitszustand an.
Nein nein… also, die rente, die du aus der bAV erhälst ist ja später steuer-(und sozialversicherungs?)pflichtig…
und das gilt, wenn ich es richtig in erinnerung habe, auch für den teil der rente, den du durch private einzahlungen vom netto aufgebaut hast.
das würde bedeuten, dass du für diesen teil dann quasi doppelt steuern und sozialabgaben zahlst…
Nein nein… also, die rente, die du aus der bAV erhälst ist
ja später steuer-(und sozialversicherungs?)pflichtig…
und das gilt, wenn ich es richtig in erinnerung habe, auch für
den teil der rente, den du durch private einzahlungen vom
netto aufgebaut hast.
das ist richtig und doch nicht richtig (im Sinne, wie du es meinst)
das würde bedeuten, dass du für diesen teil dann quasi doppelt
steuern und sozialabgaben zahlst…
Erst einmal muss man unterscheiden zwischen der alten DV = §40b EstG (Stichwort: 20% Pauschalsteuer) und der neuen §3/63!
Alt: (Annahme: halb Betrieb, halb Privat) a)Einmalauszahlung steuerfrei, KV+Pflegebeiträge auf 10 Jahre verteilt b) Rente wird nur mit dem Ertragsanteil versteuert, KV+Pflegebeiträge
Neu: Rente wird zur Hälfte voll und zur Hälfte mit dem Ertragsanteil versteuert (also ein Mischvorgang und das ist ein gewaltiger Unterschied) + KV+Pflegebeiträge.
Gruß cooler
P.S. Deine Version ist deshalb (zufällig) richtig, da eine Versteurung der Rente auf jeden Fall erfolgt - aber unterschiedlich! Eine Rente ist in Deutschland NIE steuerfrei, es ist aber ein gewaltiger Unterschied ob voll oder nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern!