Zusatzrente = einkommen ? (kindrgeld)

Eine Kurze frage :

Gilt eine vom Betrieb gezahlte zusatzrente als einkommen , das für die Bemessungsgrenze des kindergelds eine rolle spielt ?

Falls ja : was kann ma tun wenn dadurch die letzten 2 Jahre Kindergeld zurückzuzahlen sind ?
Das Jährliche einkommen liegt ohne die zahlungen für die zusatzrente knapp unter dem freibetrag von 7188€ mit den zahlungen knapp 120€ drüber. kann man dann pauschal irgendwie Fahrtosten als werbekosten abrechnen ?

Vielen dank für eure Hilfe .

(damit ich besser schlafen kann … 2 jahre kindergeld sind nen haufen geld :wink:

Hallo,

Michael,

bis auf (in der Regel untypische Einkomenen wie z.B. Schadensersatzrente nasch einem Unfall) zählt jedes Einkommen bei der Berechnung des Kindergeldes.

Wnne Du Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hattest und die brutto angegeben hast, werden pauschal rd. 1000,- € Werbungskosten anerkannt, Du kannst also nicht noch ein zweites Mal pauschale Kosten gelten machen.
Bei der Berechnung des Kindergeldes gilt: 1 Euro zuviel ist tödlich.

Tut mir leid, wenn ich Dir keine bessere Nachricht geben kann (ich habe meinen Kindern immer sämtliche Todesretn angedroht, wenn sie diese Mark über der Grenze verdient hätten…)
Ingeborg
Eine Kurze frage :

Gilt eine vom Betrieb gezahlte zusatzrente als einkommen , das
für die Bemessungsgrenze des kindergelds eine rolle spielt ?

Falls ja : was kann ma tun wenn dadurch die letzten 2 Jahre
Kindergeld zurückzuzahlen sind ?
Das Jährliche einkommen liegt ohne die zahlungen für die
zusatzrente knapp unter dem freibetrag von 7188€ mit den
zahlungen knapp 120€ drüber. kann man dann pauschal irgendwie
Fahrtosten als werbekosten abrechnen ?

Vielen dank für eure Hilfe .

(damit ich besser schlafen kann … 2 jahre kindergeld sind nen
haufen geld :wink: