Zusatzrente öffentlicher Dienst - absetzbar?

Folgender Sachverhalt:

Arbeitnehmer ist im öffentlichen Dienst beschäftigt - zahlt von seinem Gehalt / Lohn einen Beitrag zur Zusatzversorgungskasse (z.B. VBL). Es ist eine Pflichtversicherung. Der Arbeitnehmer gibt diese bei der Steuererklärung (Anlage N) auch mit an (ist ja auch auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte als Eigenanteil zur Zusatzversorgungskasse vermerkt.) - ihm wird dies aber abgelehnt, mit der Begründung - der Anbieter-Nachweis würde fehlen.

Problem:

Arbeitnehmer hat keinen Anbieter-Nachweis in dem Sinne, da es wie geschrieben eine Pflichtversicherung ist, also auch keine Anbieter-Wahl etc. stattfinden konnte.
Der Arbeitnehmer wurde vom Arbeitgeber angemeldet.

Was meint das Finanzamt mit dem Anbieter-Nachweis?
Reicht nicht der Eintrag auf der Rükseite der Lohnsteuerkarte?

Lohnt sich der Einspruch beim Finanzamt?

Wenn ja, welche Unterlagen braucht der Arbeitnehmer für den Widerspruch, damit die Beiträge anerkannt werden?

Hallo Molika,

m.E. können Beiträge zur Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst VBL nur in Teilbereichen im raum hamburg als Werbungskosten angesetzt werden (wenn Du aus dem bereich kommst, werde ich Dir gerne mehr Informationen geben). Im übrigen bereich sind das eigentlich immer Sonderausgaben.

Wo hast Du sie denn auf der Anlage N eingetragen??

Wenn das FA nach einer Anbieterbescheinigung verlangt, geht es von einer „Riester-Rente“ aus.
Die Arbeitnehmer können durch eigene Beitragsleistungen ihre Altersversorgung erhöhen und hierbei die durch das Altersvermögensgesetz (AVmG)5 eingeführte staatliche Förderung durch Zulagen oder Sonderausgabenabzug gemäß §§ 10a, 79 ff EStG erhalten, soweit sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Diese Möglichkeit wird bei den Zusatzversorgungskassen in Form einer freiwilligen Höherversicherung eröffnet. Ich vermute mal, das Du so eine Höherversicherung hast. Wenn ja, bekommst Du vom Anbieter automatisch eine Anbieterbescheinigung (ähnlich wie Anlage VL).

Vorschlag: Rufe doch mal den Bearbeiter im FA an und frage genau nach. Auch die Kollegen in den FA sind von den verschiedenen Regelungen im rentensystem manchmal überfordert und verwechseln vielleicht etwas.
gruß
Michael

Hallo Michael,
danke für Deine Antwort.

m.E. können Beiträge zur Zusatzversicherung im öffentlichen
Dienst VBL nur in Teilbereichen im raum hamburg als
Werbungskosten angesetzt werden (wenn Du aus dem bereich
kommst, werde ich Dir gerne mehr Informationen geben). Im
übrigen bereich sind das eigentlich immer Sonderausgaben.

Wo hast Du sie denn auf der Anlage N eingetragen??

Habe mich vertan. Die Beiträge sind in der Anlage AV geltend gemacht worden. Da keine Anbieterbescheinigung vorliegt (ist ja eine „Zwangsversicherung“) habe ich auf die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte verwiesen und die VBL namentlich benannt.

Wenn das FA nach einer Anbieterbescheinigung verlangt, geht es
von einer „Riester-Rente“ aus.
Die Arbeitnehmer können durch eigene Beitragsleistungen ihre
Altersversorgung erhöhen und hierbei die durch das
Altersvermögensgesetz (AVmG)5 eingeführte staatliche Förderung
durch Zulagen oder Sonderausgabenabzug gemäß §§ 10a, 79 ff
EStG erhalten, soweit sie in der gesetzlichen
Rentenversicherung versichert sind. Diese Möglichkeit wird bei
den Zusatzversorgungskassen in Form einer freiwilligen
Höherversicherung eröffnet. Ich vermute mal, das Du so eine
Höherversicherung hast. Wenn ja, bekommst Du vom Anbieter
automatisch eine Anbieterbescheinigung (ähnlich wie Anlage
VL).

Eine Höherversicherung ist es nicht, nur die normal Pflichtversicherung. Riesterrente etc. hab ich auch nicht. Demnach auch keine Anbieterbescheinigung.
Sind denn diese Beiträge steuerlich gar nicht geltend zu machen? :frowning:
Lohnt sich ein Einspruch? Hat er Aussicht auf Erfolg? Hab ich es eventuell falsch eingetragen?

Vorschlag: Rufe doch mal den Bearbeiter im FA an und frage
genau nach. Auch die Kollegen in den FA sind von den
verschiedenen Regelungen im rentensystem manchmal überfordert
und verwechseln vielleicht etwas.

Lohnt sich dass denn überhaupt, wenn es keine freiwillige Geschichte ist?

Gruß,
Molika

Hallo Molika,

wenn es sich nur um die ganz normale Zusatzrente VBL handelt, dann wirst Du nach meinem Kenntnisstand diese nur als Sonderausgaben für die Alterssicherung geltend machen können.
Mir ist auch keine Sonderregelung hinsichtlich der Förderung nach Riester bekannt.
Ob ews sich lohnt? Tja, diese Frage kann ich Dir nicht beantworten, vielleicht ist die BfA da der richtige Ansprechpartener. Aber da es ja eine Pflichtversicherung ist, wirst Du dahingehend eh keine Wahlmöglichkeit haben, oder?

Gruß
michael