ZusatzRentenVersicherung, lohnt sich nicht?!

also rein rechnerisch lohnt sich die Rentenversicherung nicht… erst dann lohnt diese sich, wenn man das Angesparte NICHT als Vermögen erklaeren muß.
Spart man jedoch den gleichen Betrag auf einem Konto oder so, ja dann ist man gewinnabgabefällig!
Obwohl man die gleiche Absicht verfolgt.

Sollte ich mich da etwa irrren…?

Hallo…

also rein rechnerisch lohnt sich die Rentenversicherung
nicht…

Es hängt von gewissen Faktoren ab. Z.b. kannst du dir bei einer Rentenversicherung Zusatzbausteine „einkaufen“ … Witwenrente, Hinterbliebenenvorsorge, Garantierente etc. pp.
Und es hängt auch von deiner Risikobereitschaft ab…

erst dann lohnt diese sich, wenn man das Angesparte
NICHT als Vermögen erklaeren muß.

Beim Sozialamt oder sonstigen Stellen, denen du möglicherweise vermögentlich schuldig bist, musst du es erklären… aber sonst musst du eine private Rente nicht angeben. Ansonsten würde ich diese Aussage vielleicht auch nur falsch verstehen…

Spart man jedoch den gleichen Betrag auf einem Konto oder so,
ja dann ist man gewinnabgabefällig!

Du meinst die Zinsen? Die sind einkommensteuerpflichtig und bis zu einem Gesamtbetrag ( mit anderen Erträgen aus Kapitaleinkünften z.B. Dividenden) von 3100 DM steuerfrei.

Obwohl man die gleiche Absicht verfolgt.

Du meinst die Absicht der Mehrung seines Vermögens? Alterssicherung?

Sollte ich mich da etwa irrren…?

Evtl.

In diesem Sinne…

Marco :smile:

Hallo…

also rein rechnerisch lohnt sich die Rentenversicherung
nicht…

Es hängt von gewissen Faktoren ab. Z.b. kannst du dir bei
einer Rentenversicherung Zusatzbausteine „einkaufen“ …
Witwenrente, Hinterbliebenenvorsorge, Garantierente etc. pp.
Und es hängt auch von deiner Risikobereitschaft ab…

erst dann lohnt diese sich, wenn man das Angesparte
NICHT als Vermögen erklaeren muß.

Beim Sozialamt oder sonstigen Stellen, denen du möglicherweise
vermögentlich schuldig bist, musst du es erklären… aber
sonst musst du eine private Rente nicht angeben. Ansonsten
würde ich diese Aussage vielleicht auch nur falsch
verstehen…

—> fachlich hast du schon richtig verstanden: Denn wenn du z.Bsp. die Broschüre des Arbeitsamtes „Arbeitslosenhilfe“ liest, findest du, das Erspartes bis auf 8000 DM von dir erst aufgebraucht werden muessen, ehe du Kohle erhälst. Da wird auch ausdrücklcih „bedauert“ das das Ersparte dran glauben muß, es sei denn, du hast eine RentenVS bis zum 65 Lj. abgesichert.

Spart man jedoch den gleichen Betrag auf einem Konto oder so,
ja dann ist man gewinnabgabefällig!

Du meinst die Zinsen? Die sind einkommensteuerpflichtig und
bis zu einem Gesamtbetrag ( mit anderen Erträgen aus
Kapitaleinkünften z.B. Dividenden) von 3100 DM steuerfrei.

Obwohl man die gleiche Absicht verfolgt.

Du meinst die Absicht der Mehrung seines Vermögens?
Alterssicherung?

– ich meine hier die Alterssicherung. In diesem Fall wird mir das dann im worst-case voll eingezogen.

Hallo…

—> fachlich hast du schon richtig verstanden:

Danke :smile:

Denn wenn
du z.Bsp. die Broschüre des Arbeitsamtes „Arbeitslosenhilfe“
liest, findest du, das Erspartes bis auf 8000 DM von dir erst
aufgebraucht werden muessen, ehe du Kohle erhälst. Da wird
auch ausdrücklcih „bedauert“ das das Ersparte dran glauben
muß, es sei denn, du hast eine RentenVS bis zum 65 Lj.
abgesichert.

Das ist das, was ich meine… Soziallesitungen werden auf dein „Vermögen“ angerechnet… ohne Wenn und Aber… ist leider so, denn sonst könnte sich ja Herr Schrempf arbeitslos melden und kassiert nach Höchstbeitrag und vielen Jahren Höchstgelder, obwohl er es ja eigentlich nicht nötig hat…

Man will hier nur das Sozialsystem schützen… es geht hier also primär nicht um das Schmelzen deines Vermögens, sondern nur um das Geld wirklich auch nur den Bedürftigen zukommen zu lassen.

Gelder auf einem Giro- oder Sparkonto werden im übrigen auch dazugezählt.

Und eine Rentenversicherung (auch privater Natur) sollte man weitesgehend mit einem Ablauf normaler Rentenbeginn abschließen. Die meisten Rentenversicherungen kann man heutzutage auch schon eher „abrufen“. Vielleicht solltest du das mal deine Versicherung fragen.
Bis zu 5 Jahre vorher ist eine Abrufoption hierbei möglich.
Achte aber dabei auf mögliche steuerliche Hindernisse, die ich von hieraus nicht beurteilen kann und darf.

In diesem Sinne…

Marco :smile:

Spart man jedoch den gleichen Betrag auf einem Konto oder so,
ja dann ist man gewinnabgabefällig!

Du meinst die Zinsen? Die sind einkommensteuerpflichtig und
bis zu einem Gesamtbetrag ( mit anderen Erträgen aus
Kapitaleinkünften z.B. Dividenden) von 3100 DM steuerfrei.

Obwohl man die gleiche Absicht verfolgt.

Du meinst die Absicht der Mehrung seines Vermögens?
Alterssicherung?

– ich meine hier die Alterssicherung. In diesem Fall wird mir
das dann im worst-case voll eingezogen.

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danke dir
alles es stimmt mit meinen Recherchen überein.

Ist dir eigentlich auch aufgefallen, das man jeden „glaubhaft“ machen will, das die „ALhife“ aus Steuergeldern (wiederum DEINE LOHNabgaben) finanziert wird?

Egal wie man es nimmt; da zwischen Leistung (Arbeitsleistung) und Geldwert kein Zusammenhang mehr besteht, kann man nur hoffen, durch Vitamin - B (wie vor Jahrtausenden auch) ein Herr Schrempf-jr. zu werden. Ansonsten siehts bös`aus :frowning:(

gruss

Hallo…

Ist dir eigentlich auch aufgefallen, das man jeden „glaubhaft“
machen will, das die „ALhife“ aus Steuergeldern (wiederum
DEINE LOHNabgaben) finanziert wird?

Wird sie im weitesten Sinne auch.
Du musst halt nur bei einem Vermögen oberhalb dieser Freigrenzen, dieses Vermögen oberhalb dieser Grenzen zunächst aufbrauchen musst, bevor du Anspruch auf ALH hast. Auch ein Hr. Schrempf jun. muss dies machen… nur der würde wahrscheinlich so lange brauchen, dass er schon wieder Rente bekommt :smile:

In diesem Sinne…

Marco :smile:

hallo, Dwab,
es kommt darauf an, was Du unter Konto verstehst. Wenn Du damit ein Sparkonto meinst, so ist selbst die windigste Rentenversicherung besser.
Außerdem bietet Dir kein Konto eine lebenslange Rentenzahlung. Ein Konto ist erst dann besser, wenn es mehr als … sagen wir mal vorsichtig 15% Rendite erwirschaftet. Denn wie Du schon richtig erkannt hast, sind Renten so gut wie steuerfrei, Konten (also Ansparkonten) voll zu versteuern (natürlich abzüglich des Freibetrages).
Eine fondsgebunden Rentenversicherung bringt, wenn Du Dir die richtige „angelacht“ hast locker 10% Nettorendite.
Und seit 1.1.2001 gibt es sogar eine, die einen Todesfallschutz (ohne Risikoprüfung) beinhaltet und zwar auf 2 Personen, die in dieser Rentenversicherung versichert sind.
Ich gebe Dir allerdings Recht, wenn Du sagst: auf dem Kapitalanlagemarkt kann man mehr Rendite erwirtschaften. Da sind Renditen von über 20-30 % drin. Natürlich mit einem gewissen Risiko. Nicht unbedingt des Totalverlustes, aber z.B. dass Du nicht die erhofften (und in der Vergangenheit evtl. schon eingefahrenen) Renditen erwirtschaftest.
Doch mit Omas „Kapitalanlage“ (Sparbuch, die „goldenen Eier“,…) ist nicht einmal die Rendite eines Inflationsausgleiches zu erreichen.
Grüße
Raimund