wir betreuen gerade einen Lieferservice für Frühstück (belegte Brötchen etc). Zur Zeit sind wir dabei den Flyer zu entwerfen, nun ist die Frage aufgekommen ob die Zusatzstoffe (Konservierungsmittel und so etwas) dort angegeben werden müssen.
Auf anderen Flyern von z.B. Pizza-Lieferanten sind diese nicht angegeben, ich weiß allerdings nicht ob dies aus Unwissenheit so ist. Ich konnte mich nur schlau machen, dass es auf Speisekarten ein Muss ist.
Aus den Verodnungstexten werde ich auch nicht so ganz schlau.
In Bäckereien muss alles gekennzecinet sein zmb. auf Preischildern oder zumindestens muss die Verkäuverin darüber bescheid wiessen. Diese können auch in ein seperaten Buch aufgelistet werden.Bei einem Lieferservice weiß ich es nicht.
Ich halte es auch für sinnvoll, das zu deklarieren, aber im Interesse des Kunden macht man sich doch gerne schlau, deswegen interessiert es mich auch noch immer ob es da eine konkrete Regelung für gibt.
Hallo Kai,
Ich bin kein Rechtsexperte aber ich bin mir Ziemlich sicher das man bei gewerblichen Angebot von Speisen verpflichtet ist, deklarationspflichtige Zusatzstoffe auf zu zeigen
es gibt eigentlich nichts was einen Flyer von einer Speisekarte unterscheidet. Werden da jetzt genau Produkte angeboten, z. B. 1 belegtes Brötchen mit Wurst 1,80 €, Müssen die Konservierungsmittel mit drauf. Auch bei komplettpaketen wie ein Bafög-Frühstük (Kaffee u. belegte Brötchen. Müssen konservierungsstoffe angegebne werden.
Bei allgemeinen Aussagen wie" Bei uns gibt es Frühstück nach Geschmack" hingegen nicht!
Also: die Zusatzstoffe MÜSSEN im Verkaufsraum öffentlich einsehbar sein. Darüber bin ich mir sicher.
Wenn ihr also einen „mobilen“ Verkaufsraum habt, muss diese Liste dort einsehbar sein - oder halt in den Flyern.
In Deutschland gibt es das Lebensmittelgesetz, daran mußt du dich halten.
zum pizza liferanten, er muss ein bestell flyer haben da muss alles draufstehen.
weiß ich auch nicht genau, da ich nicht im Lebensmittelrecht arbeite.
Aber wenn es nur Werbung ist, für sagen wir Montags Dienstags Pizzen zum halben Preis, glaube ich nicht, das man das schreiben muss. Wenn es aber ein Flyer ist, wie ich den auch zu Hause bekomme, wo ich die Pizzen namentlich mit Preis aufgezählt sehe zum Bestellen, meine ich, muss unten mit Sternchen versehen sein, welche Zusatzstoffe in den oben mit Sternchen aufgeführten Pizzen vorhanden sind.
natürlich musst du die Zusatzstoffe angeben!
Warum auch nicht? Gibt es was zu verbergen?
Am besten die IHK oder das zuständige Ordnungsamt kontaktieren.
die Zusatzstoffe besser angeben, denn wenn auf dem Flyer die Tel.-Nr. steht, kann das Ding juristisch zur Speisekarte werden, weil der Kunde an Nichts anderem „vorbei muss“, bevor er sich den Rachen mit wasauchimmer vollstopft; auch Allergene gehören dazu.
Es ist wie so vieles eine Grauzone…
Auf anderen Flyern von z.B. Pizza-Lieferanten sind diese nicht
angegeben, ich weiß allerdings nicht ob dies aus Unwissenheit
so ist.
Die Hälfte der Pizza-Flyer in meinem Briefkasten trägt die Angaben, die andere Hälfte nicht .
grundsätzlich müssen Zusatzstoffe nach meiner Kenntnis angegeben werden. Dies kann auf Etiketten, oder bei unverpacken Lebensmitteln in Form von Schildern, Aushängen o.ä. erfolgen. Die Zusatzstoffe sind gemäß ihres Anteils in absteigender Reihenfolge anzugeben. Näheres ist hierzu auch in der Verordnung (EG) 1333/2008 vorgegeben. Ansonsten würde ich mich an Ihrer Stelle auch an die für Ihre Region zuständige Landesbehörde für Verbraucherschutz oder an das zuständige Veterinäramt (Kreisordnungsbehörde)wenden.
Viel Erfolg
Angaben sind Pflicht bei verpackten Lebensmitteln. Offene sind noch nicht kennzeichnungspflichtig, sollten aber kundenbewußt zumindest die Allergene ausweisen.
Leider kann ich Ihnen Ihre Frage nicht beantworten. Ich würde vermutlich die Zusatzstoffe auf den Flyern mitangeben, um auf der sicheren Seite zu sein.