Hallo,ich lebe in Spanien, arbeite im Jugendhilfebereich und habe bereits seit vielen Jahren meinen Abschluss als Diplompädagogin. Ich möchte gerne ein Fernstudium für Kinder-und Jugendpsychotherapie absolvieren und frage mich,ob dies auch vom Ausland aus geht. Gibt es Fernstudiengänge, die staatlich anerkannt und vom Ausland aus zu belegen sind?
Danke für Ihre Antwort!
Hallo Fabienne557,
da ich mich auf dieser Seite als Interessierter und nicht als Experte angemeldet habe, kann ich deine Frage leider nicht beantworten.
Ich wünsche dir trotzdem viel Glück!
Hallo,ich lebe in Spanien, arbeite im Jugendhilfebereich und
habe bereits seit vielen Jahren meinen Abschluss als
Diplompädagogin. Ich möchte gerne ein Fernstudium für
Kinder-und Jugendpsychotherapie absolvieren und frage mich,ob
dies auch vom Ausland aus geht. Gibt es Fernstudiengänge, die
staatlich anerkannt und vom Ausland aus zu belegen sind?
da solltest Du einfach mal mit „jugendpsychiatrie fernkurs“ oder so ähnlich googeln - da gibt es gleich reihenweise Hits.
Danke für Ihre Antwort!
Hallo
Leider kann ich Ihnen nicht wircklich weiter helfen, da im Bereich ‚Industriemontagen‘ tätig bin. Es tut mir leid und wünsche Ihnen viel Glück für ihr Studium. Lg Michael
Therapeut ist ein regulierter Beruf. Daher sind Anfragen bei der Zuständigen Stelle im Ausland sinnvoll. Was in D ist, wird nicht unbedingt woanders anerkannt.
Hallo,
ein solcher Fernstudiengang auf akademischem Niveau ist mir nicht bekannt.
Viele Grüße
Markus
Hallo Fabienne,
leider kann ich Dir diese Fragen nicht sicher beantworten. Ich kenne jedenfalls kein Ausbildungsinstitut, welches eine Ausbildung zur approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin im Fernstudium anbietet. Zudem wirst Du wahrscheinlich den praktischen Teil der Ausbildung vom Ausland aus kaum derart absolvieren können, dass dies in Deutschland anerkannt wird. In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und ugendlichenpsychotherapeuten
(KJPsychTh-APrV) findest Du dazu folgende Bestimmungen:
§ 2
Praktische Tätigkeit
(1) Die praktische Tätigkeit nach § 1 Abs. 3 Satz 1 dient
dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung
von Störungen mit Krankheitswert im Sinne des § 1 Abs. 3
Satz 1 des Psychotherapeutengesetzes sowie von Kenntnissen
anderer Störungen, bei denen Psychotherapie
nicht indiziert ist. Sie steht unter fachkundiger Anleitung
und Aufsicht.
(2) Die praktische Tätigkeit umfaßt mindestens 1 800
Stunden und ist in Abschnitten von jeweils mindestens
drei Monaten abzuleisten. Hiervon sind
- mindestens 1 200 Stunden an einer kinder- und jugendpsychiatrischen
klinischen Einrichtung, die im Sinne
des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung
für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
zugelassen ist oder die von der nach § 10 Abs. 4
Psychotherapeutengesetz zuständigen Behörde als
gleichwertige Einrichtung zugelassen wird, und - mindestens 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger
anerkannten Einrichtung, die der
psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung
von Kindern und Jugendlichen dient, in der
Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung
in der Kinder- und Jugendpsychotherapie oder eines
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
zu erbringen. Soweit die praktische Tätigkeit an einer klinischen
Einrichtung nach Nummer 1 nicht sichergestellt ist,
kann sie für die Dauer von höchstens 600 Stunden an
einer kinder- und jugendpsychiatrischen ambulanten Einrichtung
mit entsprechender Zulassung abgeleistet werden.
Die praktische Tätigkeit nach Nummer 2 kann auch in
der Praxis eines Psychologischen Psychotherapeuten
abgeleistet werden, wenn dieser überwiegend Kinder und
Jugendliche behandelt.
(3) Während der praktischen Tätigkeit in der kinder- und
jugendpsychiatrischen klinischen oder ambulanten Einrichtung
ist der Ausbildungsteilnehmer jeweils über einen
längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung
von mindestens 30 Kindern und Jugendlichen unter
Einbeziehung der bedeutsamen Beziehungspersonen
(Patienten) zu beteiligen. Der Ausbildungsteilnehmer hat
dabei Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende
und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher
psychiatrischer Erkrankungen zu erwerben sowie
die Patientenbehandlungen fallbezogen und unter Angabe
von Umfang und Dauer zu dokumentieren.
Ich denke, wie gesagt, dass zumindest dieser Teil der Ausbildung nicht vom Ausland aus zu absolvieren sein dürfte, aber sicher weiss ich dass nicht.
Jörg
Hallo,
dazu bin ich leider kein Experte und kann nichts fundiertes dazu sagen.
Hallo,
es gibt ja eine Menge Fernschulen und so. Ob da was dabei ist, wirst Du am besten herausfinden, wenn Du auf die entsprechenden Web-Sites gehst. Da sind auch die Studienvoraussetzungen aufgezeigt. Oder einfach mal googlen.
Ich habe meinen Techniker in einer dt. Fernschule gemacht, hatte Hauptwohnsitz in D, aber war mehr im Ausland. Zu den Pflichtseminaren und Prüfungen muss man aber dann schon vor Ort sein. Ob Du aber zwingend einen Hauptwohnsitz in D für das Studium brauchst, weiss ich nicht.
Gruß Nico
Spweit ich weiß geht es auch vom Ausland aus. Am besten ist, sich bei der Fernuni Hagen zu erkundigen. Das einzige Problem ist, dass man ab und zu mal an die Uni kommen muß, entweder ein oder zwei mal im Jahr.
Gruß
H
Hallo, sorry - da bin ich überfragt, lebe schon seit 11 Jahren in den Philippinen, Grüße Christoph