Zusatztarife gesetzlichen Krankenversicherung

Guten Tag,
ich hab ein Frage zu den Zusatzversicherung. Eine Krankenhaus bzw. stationäre Zusatzversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung ist mir noch klar. Aber was ist eine ambulante Zusatzversicherung? Wenn ich z.B. mein Bein breche oder mit einer Risswunde ins Krankenhaus komme, dann bin doch gesetzlich gut versichert. Was bringt mir dort eine ambulante Zusatzversicherung?
Danke.
Michi

Hallo,
ja, grundsaetzlich reicht die Versicherung über die GKV-Kasse schon aus, aber es könnte ja sein, dass man sich für die sog. IGEL-Leistungen entscheidet. Das sind Leistungen, die von Vertragsärtzen gerne zusätzlich an die Patienten „verlaufte“ werden, aber nicht von der GKV bezahlt werden, oder man entschließt sich, wenn es der Vertrag beinhaltet, für eine Privatbehandlung, die auch nicht von der GKV-Kasse bezahlt wird. Es kann sich aber auch um Zusatzversicherungen handeln, die z.B. die Erstattung der angefallenen Rezeptgebühren und andere gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile, Zusatzerstattung bei Zahnersatz oder Zahnfüllungen, Auslandskrankenversicherung oder Zuschuss zur Brille. Es gibt da verschiedene Modelle. Ich selbst habe auch eine solche Zusatzversicherung und bin ganz zufrieden damit.
Gruss
Czauderna

Vielen Dank Guenter_Czauderna,

Deine Antwort hat mir weitergeholfen. Dinge wie Zahnersatz, Auslandskrankenversicherung oder Brille sind mir einleuchtend. Wie ist das aber bei z.B. Psychotherapie oder Rehamaßnahmen, Kuren etc. Bei ambulanten Tarifen sehe ich diese Option nicht.

Danke

Hallo,
weil es da, meines Wissens und meiner Erinnerung nach, keine Unterschiede gibt.
Psychotherapie ist eine Vertragsleistung und bei allen Kassen gleich. Rehamaßnahmen (ambulant) ist auch bei allen Kassen gleich. Bei Kuren kann es allerdings Unterschiede geben, gemeint sind hier aber ambulante Kuren (früher auch gerne ambulante Badekuren genannt). Hier kann es z.B. noch Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung geben oder Pauschalerstattungen.
Gruss
Czauderna

OK danke. Alles klar. Herzlichen Dank für die Hilfe.

Lieber Günter,

jetzt habe ich doch noch eine Frage. Wie ich gerade von meinem Physiotherapeuten gehört habe, gibt es z.B. bei der Physiotherapie deutliche Unterschiede in der Behandlungszeit. Gesetzliche erhalten bei ihm 20 Minuten manuelle Therapie oder Physiotherapie, private 30 Minuten. Bezahlt eine private Zusatzversicherung auch die Differenz bei einem Physiotherapeuten?

Danke

Hallo,
also, ich kenne Kassen, die eine solche Zusatzversicherung für speziell diese Leistung anbietet.

In der Regel bieten solche Zusatzversicherungen folgende Leistungen an

gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteile (z.B. amb. Behandlung, Heil/Hilfsmittel, Krankenhaus, Reha) -
Brillen, Kontaktlinsen

Inlays und/oder Zahnersatz

Schutzimpfungen bei Auslandaufenthalt und/oder Behandlungen im Ausland

alternative Behandlungsmethoden
wie z.B. - Natur­heil­kunde durch Ärzte oder Heil­prak­tiker, Osteo­pa­thie, Homöo­pa­thie, Akupunktur, Chiro­praktik, Tradi­tio­nelle Chine­si­sche Medizin (TCM)

Um nochmal auf dein Beispiel zu kommen - wenn du als „Kassen-Patient“ diese Leistung bekommst, dann gelten da auch die 20 Minuten und keine 30. Der Behandler/in darf hier auch keine Kombination vornehmen, als hier, die 30 Minuten erbringen und 20 Minuten dann privat in Rechnung stellen - entweder alles über GKV oder alles (dann natürlich mit 30 Minuten) über PKV.
Nur würde dann die GKV grundsätzlich keine Erstattung vornehmen.
Gruss
Czauderna