Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung

Hallo.

Ich habe folgende Frage:

Frau A. bekommt im Mai 2012 einen Schwerbehindertenausweise (50 GdB) der Rückwirkend auf November 2011 ausgestellt wurde. Von einer Bekannten hat sie nun erfahren dass ihr mehr Urlaub zusteht.

Wie ist das mit dem Zusatzurlaub? Frau A. arbeitet im Mini-Job, dreimal die Woche. Stehen ihr auch 5 Urlaubstage mehr im Jahr zu oder nur 3 Urlaubstage da sie nicht jeden Tag arbeitet. Muss sie beim Arbeitgeber einen Antrag (mit Kopie des Ausweises) auf mehr Urlaub stellen? Wie geht man da vor?

Danke und Gruß

Hallo.

Moinsen :smile:

Wie ist das mit dem Zusatzurlaub? Frau A. arbeitet im
Mini-Job, dreimal die Woche. Stehen ihr auch 5 Urlaubstage
mehr im Jahr zu oder nur 3 Urlaubstage da sie nicht jeden Tag
arbeitet. Muss sie beim Arbeitgeber einen Antrag (mit Kopie
des Ausweises) auf mehr Urlaub stellen? Wie geht man da vor?

Der Urlaub wird auf die Tagewoche umgerechnet, also würden 3 Tage/Jahr zustehen-
Siehe auch SGB IX § 125 Absatz 1:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__125.html
oder auch hier:
http://www.schwbv.de/zusatzurlaub.html

Den AG bzw. die Personalabteilung die beidseitige Kopie des Ausweises einreichen und auf Zusatzurlaubsanspruch hinweisen.
Beantragen des Urlaubs, wie betriebsüblich.

Danke und Gruß

Gruß
MG