Hallo @ all
Folgender Fall:
Ein Mitarbeiter wird im laufenden Jahr Schwerbehindert zu 60 %.
Laut dem Gesetz steht ihm daraufhin ein Zusatzurlaub von 5 Tagen zu.
Nun ist der Mitarbeiter bereits arbeitsvertraglich mit 4 Tagen Urlaub besser gestellt, als der Durchschnitt aller anderen Arbeitnehmer.Der Durchschnitt ist über der gesetzlichen Mindesttagezahl von 24 Werktagen/Jahr.
Daraufhin will der Arbeitgeber nur 1 Tag mehr Urlaub gewähren, so dass der Schwerbehinderte dann auf 5 Tage mehr als der Durchschnitt kommt.
Der Schwerbehinderte will die 5 Tage auf seinen arbeitsvertraglichen Urlaub komplett rauf gerechnet haben, so dass er dann 9 Tage mehr als der Durchschnitt erhält.
Hier kommt der §125 Abs.1 SGB IX zum Tragen:
(1) Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Soweit tarifliche, betriebliche oder sonstige Urlaubsregelungen für schwerbehinderte Menschen einen längeren Zusatzurlaub vorsehen, bleiben sie unberührt.
Das sagt ganz eindeutig: Diesen Urlaub gibts immer oben drauf!
Thread-Ersteller berichtet von der Feststellung der Schwerbehinderung im laufenden Jahr.
Hier greift dann nicht nur Absatz 1 des § 125 SGB IX, sondern auch Absatz 2
Zitat: „Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des gesamten Kalenderjahres, so hat der schwerbehinderte Mensch für jeden vollen Monat der im Beschäftigungsverhältnis vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft einen Anspruch auf ein Zwölftel des Zusatzurlaubs nach Absatz 1 Satz 1. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.“
Also könnte evtl 1 zusätzlicher Urlaubstag korrekt sein.
Maßgeblich für die Berechnung ist das Datum im Bescheid, ab wann die Schwerbehinderteneigenschaft festgestellt wurde, nicht das Datum des Bescheides (oftmals ist es das Datum der Beantragung).