Zusatzurlaub in Arbeitsvertrag?

Hi,
gesetzt den Fall ich lese einen Arbeitsvertrag in dem steht, dass es 23 Tage Urlaub im Jahr gibt, und weitere 3 Tage falls keine Krankmeldung eingereicht wird.

Ist sowas rechtens?

PS:
Ich habe mal gelesen, dass es da aufschreie gab, als eine Firma (namen erinnere ich nichtmehr), Uhren oder ähnliches verschenkt hat.
Jedoch nur an die Arbeitnehmer die nicht im vorherigen Jahr krank waren.

Mfg,
Julian

Hi,

gesetzt den Fall ich lese einen Arbeitsvertrag in dem steht,
dass es 23 Tage Urlaub im Jahr gibt, und weitere 3 Tage falls
keine Krankmeldung eingereicht wird.

Ist sowas rechtens?

Weiß ich nicht, aber ich könnte wetten, dass es die Freitags-, Montags- und Brückentags-Erkrankungen rapide zum [Ver]schwinden bringt.

Der AG könnte es auch auf die Weise machen -> http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__4a.html

MfG

Der würde ca. so lauten (fiktiv) :
„Frau/Herr X verpflichtet sich auf Verlangen der Firma an Weiterbildenden Seminaren auch ausserhalb des Wohn und Arbeitsortes teilzunehmen.
Die Koste der Weiterbildung werden von Firma Z getragen,
sollte Frau/Herr X innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung einer solchen Weiterbildungsmaßnahme aus eigenen Gründen kündigen, so sind die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme Firma X zurück zu erstatten.
Eine solche Rückerstattung kann mit der Gehaltsabrechnung abgerechnet werden.“

Mfg

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